Könnte man mit einem selbst erstellten Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde einen deutschen Führerschein beantragen?
Ich hab gelesen ein ausländischer Führerschein ist nur 6 Monate gültig in Deutschland. Wenn man einen selbst erstellten Führerschein aus Burundi bastelt, könnte man mit diesen einen deutschen Führerschein beantragen bei der Fahrerlaubnisbehörde? Wer weiß den bitte schon wie ein Führerschein aus Burundi ausschaut?!
(Und falls das auffliegt könnte man selbst empört tun und sagen das man überzeugt war bei einer richtigen Fahrschule in Burundi gewesen zu sein.)
Wäre dieses theoretisches Szenario möglich?
9 Antworten
Täubchen .. echt jetzt? ^^
Nein, damit kommt man nicht durch ..
Der Führerschein wird zur Überprüfung der Echtheit eingeschickt .. und da kommt es dann raus.
Du tust empört .. dann wollen sie deinen Nachweis, dass du 6 Monate in Burundi gelebt hast .. und nicht in Deutschland angemeldet warst. ^^
Das wäre ein netter Versuch. Du wärest aber nicht der erste damit.
1. Bei derartigen Führerscheinen wird i.d.R. eine nochmalige Fahrprüfung verlangt
2. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemandem die Fälschung auffällt, ist ziemlich hoch. Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung wäre dann sicher. Deine "Empörung" wird dir kein Richter glauben.
Mag sein. Die Leute, die ich wegen vergleichbarer Delikte vor Gericht gebracht habe, waren gleich dir alle empört und erklärten, dass der Führerschein gaaanz sicher nicht nachgemacht ist. Der Richter hat's keinem geglaubt, sie verurteilt und teils sogar ins Gefängnis gesteckt.
Der Führerschein alleine genügt nicht. Du benötigst auch noch eine Übersetzung mit Zertifikat.
Was dann allerdings auch überprüft wird.
Aus einer früheren Tätigkeit während meiner Beamtenausbildung hatten wir folgenden Vorgang auf dem Tisch liegen.
Ein Bürger legte uns einen Nachweis mit angeblicher Bestätigung eines Übersetzungsbüros vor, die bestätigen sollte dass ein Weißrusse seit 15 Jahren einen Führerschein besaß.
Wir ließen die Unterlagen prüfen und fanden dann heraus, der Nachweis war nur eine Mitgliedschaft eines Automobilclubs. Führerschein hatte er noch nie besessen.
Du kannst dir sicherlich vorstellen, dass die Strafe für ihn, wie auch für den Übersetzer bei einer Gerichtsverhandlung festgelegt wurde.
Nein, denn die Führerscheine werden nicht umgeschrieben. Du musst dann eine neue Prüfung ablegen.
Bringt also nix.
Wenn du nachweisen kannst das du in dieser Zeit in Burundi gelebt hast und den Erwerb des Führerscheines dort belegen kannst......wäre es immer noch Urkundenfälschung und Betrug!
Natürlich hab ich auch einen zettel vom einwohnermeldeamt aus burundi dabei.
...einwohnermeldeamt aus burundi. so etwas gibt es dort ?
Na klar, gleich neben der staatsoper :-).
ach da ..
Das hast mich aber noch nicht empören spielen sehen.