Können Rechtliche Konsequenzen auf mich zukommen?

10 Antworten

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Also ich wäre an deiner Stelle bzgl. der anderen Antworten sehr misstrauisch. Wer auf dem Schuldschein steht, hat zunächst einmal zu zahlen, kein anderer. Die Tanke hat mit dir einen Vertrag, nicht mit deinem Chef. Also wird man sich an dich wenden.

Das kann ja auch gar nicht anders sein. Stell dir vor, dein Chef zahl nicht oder zu spät. Dann kann es ja wohl kaum sein, dass sich der Tankstellenbetreiber an deinen Chef wenden muss. Der wird dann nämlich möglicherweise sagen: "Was wollen Sie von mir? Ich habe auf dem Schuldschein nicht unterschrieben."

Ich würde an deiner Stelle selbst sofort bezahlen und das Geld vom Chef zurückfordern.

Du musst davon ausgehen, dass der Anwalt evtl. auch nichts an der Lage ändern kann. Möglicherweise wird der Anwalt deinem Chef erklären, dass die Fälligkeit eines Schuldscheins nicht durch die strittig Forderung aufgehoben wird. Möglicherweise wird er auch erklären, dass die Forderung sogar vollumfänglich gerechtfertigt ist. Wenn nämlich z. B. in dieser Tankstelle nicht das sonst übliche DKV-Symbol aushing.

Also zu

  1. Wenn dein Chef nicht zahlt, trägst du die Konsequenzen, da du den Schuldschein unterschrieben hast. Ob die Forderung, die du deinem Chef gegenüber geltend machst, überhaupt rechtmäßig ist, steht ja noch gar nicht fest. Schließlich könnte man ja auch zu der Auffassung gelangen, dass du ja vorher hättest fragen können, ob DKV akzeptiert wird.

  2. Der Tankstellenbetreiber kann einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Die Kosten (ca. 23€) trägt der Säumige. Wird dann immer noch nicht gezahlt, kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet.

  3. Nein, muss er nicht, wenn er nicht will. Denn - wie gesagt - du bist der Schuldner, nicht dein Chef.

RettAss7101 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 20:22

Aber der Chef also das BRK muss doch die Spritkosten übernehmen wenn ich ein Einsatzfahrzeug auftanke. Dann müsste ich doch zumindest die Einfordern können.

Mit der Bearbeitungsgebühr alleine kann ich leben. Aber ich sehe nicht ein warum ich auch noch die Spritkosten übernehmen sollte. Wenigstens die muss er doch übernehemen oder?

DKV wurde von der Tankstelle bisher immer angenommen. Aber seit knapp einem Monat eben nicht mehr. Da ist doch klar dass ich nicht erst reingehe und groß Frage ob.

Der Mahnbescheid kommt erst wenn der Betrag nicht zum Verlangten Tag beglichen wird oder?

kosy3  29.05.2013, 22:55
@RettAss7101

Aber der Chef also das BRK muss doch die Spritkosten übernehmen wenn ich ein Einsatzfahrzeug auftanke. Dann müsste ich doch zumindest die Einfordern können.

Was das BRK muss, weiß ich nicht. Ich kenne die vertraglichen Regelungen nicht. Nach gesundem Menschenverstand zu urteilen, würde ich dir zustimmen. Jedoch geht es in der Juristerei nicht immer mit gesundem Menschenverstand zu, sondern nach der Vertrags- und Gesetzeslage.

Das ist aber auch völlig unerheblich für dein Problem. Das BRK schuldet höchstens dir das Geld, nicht der Tankstelle.

Du musst hier zwischen der Forderung der Tankstelle an dich und deiner Forderung gegenüber deines Vorgesetzten unterscheiden. Das eine hat zunächst einmal nichts mit dem anderen zu tun und ist getrennt zu betrachten. Zumindest von dem Zeitpunkt an, als du den Schuldschein unterschrieben hast.

Du hättest ja auch die Forderung an deinen Chef abtreten können. Da du aber den Schuldschein unterschrieben hast, hast du die "Schuld auf dich genommen". Die Tankstelle wird diese Forderung dir und nur dir gegenüber durchsetzen (wenn sie korrekt handelt).

Dass du dann diese Forderung an deinen Vorgesetzten weiterleitest, ist allein deine Sache. Dein Vorgesetzter seht höchstens in deiner Schuld, nicht aber der der Tankstelle.

DKV wurde von der Tankstelle bisher immer angenommen. Aber seit knapp einem Monat eben nicht mehr. Da ist doch klar dass ich nicht erst reingehe und groß Frage ob.

Es ist der Tankstelle gutes Recht, Verträge aus welchem Grund auch immer aufzukündigen. Dass er klar ist, dass du vorher nach der Akzeptanz der DKV-Karte nicht fragst, könnte auch nur eine Argumentation eines Juristen sein, nicht meine. Ich habe nur geschrieben, was sein könnte.

Ob überhaupt ein Mahnbescheid kommt, steht auch in den Sternen. Das ist kein Automatismus. Diesen muss der Gläubiger Tankstelle beim Gericht beantragen. Wann und ob die das machen, weiß ich nicht. Sie könnten es aber.

Da Ihr zu zweit wart, hast du einen Zeugen, dass du nicht für dich privat getankt hast, sondern für das Einsatzfahrzeug. Die 50 EUR Bearbeitungsgebühr sind überzogen, aber ob sie nun gezahlt werden müssen oder nicht -- auf jeden Fall nicht von dir. Wenn dein Chef einen Anwalt zuzieht, wird der ihm schon sagen, dass er diese Geschichte nicht auf dich abwälzen kann. Damit kommt er nicht durch, deshalb ist es klüger für ihn, es nicht zu versuchen. Du wirst nicht zahlen müssen.

RettAss7101 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 17:28

Danke. Er hat nicht gesagt dass er das auf mich abwälzen will. Er hat nur gesagt dass er es anfechten wird. Mein Gednaknengang war eben dass mein Name und meine Unterschrift auf dem Schuldschein stehen.

allein schon die drohung mit der polizei war blödsinnig und du hättest das gelassen auf dich zukommen lassen können: du hast dich ja nach dem tanken zur kasse begeben und bist NICHT einfach abgehauen. insofern hätte sich der kassierer nur lächerlich gemacht. deinem chef zur argumentation: wenn der kassierer wußte, dass ihr diese karten habt und die nicht mehr akzeptieren, hätte er dich gleich stoppen müssen, als du den tankvorgang begonnen hast. schon deshalb wäre diese völlig überzogene "bearbeitungsgebühr" eine unverschämtheit. bitte deinen chef darum, dass er diese schuldschein-sache ohne weiteres bohei regelt, damit ihr weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten könnt. wenn der auch nur einen funken verstand hat, dürfte es keine probleme geben. für die zukunft: lass nicht nicht so schnell ins bockshorn jagen. polizeibeamte sind keine henker, sondern verpflichtet, evtl. streitige sachverhalte aufzunehmen und nach möglichkeit eine klärung herbeizuführen.

RettAss7101 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 17:58

Dank für die schnelle Antwort.

Das mit der Polizei ist mir schonn klar. Wir arbeiten regelmäßig mit ihnen Zusammen. Aber wir haben Patienten die auf uns warten und die Polizei hätte uns nur noch länger aufgehalten als wir eh schon wurden.

bei grober Fahrläßigkeit könnte man dir einen Strick daraus drehen und das was das ist entscheidet ein Gericht und nicht der chef!

Ich weiß das hat absolut nichts mit deiner Frage zutun (das tut mir auch echt leid) aber auf deinem Profil steht du bist Rettungsassistent und deshalb brauche ich mal kurz deinen Rat (am besten möglichst schnell) darf ich wenn ich (sehr) starke Bauchkrämpfe habe die in einem Abstand von 5-10 Minuten kommen, die 112 wählen?? 

Sämtliche Hausmittel haben entweder bisher nicht geholfen oder wir haben die nicht zuhause. 

Schmerzmittel möchte ich ungern nehmen, da ich mir gestern Abend den Magen verdorben habe und die ganze Nacht über der Toilette hing.

Auch mit den Eltern zum Arzt/Krankenhaus fahren fällt aus, da ich alleine mit meinem Bruder zuhause bin und noch kein Auto fahren darf.

Darf ich unter diesen Umständen einen Rettungswagen rufen?

LG Frederike-Katja