Können Polizisten einem ohne Messung etwas?
Ich bin in einer 30er Zone etwas rasant angefahren, keine Ahnung, hatte vielleicht 40 drauf, wenn überhaupt.
Da ist mir ein Polizist fast vor die Motorhaube gesprungen und hatte mich gemaßregelt.
Er meinte, er könnte zum Straßenverkehrsamt schreiben, dass ich unangemmessen fahren würde und ich müsste dann eine Nachschulung machen(hab Schein seit 20 Jahren)
Weil ich grade nicht gut gelaunt war, konnte ich ihn nicht auslachen.
Er kann mir doch ohne Messung überhaupt nix, im Maximalfall können da 30€ bei rumkommen oder so, hab ich mal gehört.
Oder täusch ich mich da?
16 Antworten
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wäre in diesem Fall vermutl. schwierig. Hierfür ist i.d.R. eine Messung oder wenigstens nähere Bestimmung der tatsächlichen Geschwindigkeit notwendig (Hinterherfahren kann u.U. ausreichen mit entsprechendem Toleranzabzug).
Der Polizeibeamte kann aber eine Mitteilung über den Sachverhalt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde schicken, z.B. dass grds. Zweifel bestehen, dass eine Person geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Bei einer einzigen Mitteilung, werden normalerweise noch keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann gem. §3 FEV weitere Maßnahmen einleiten, Auflagen anordnen und auch die Fahrerlaubnis entziehen.
Ohne wirkliche Messung einer Geachwindigkeitsüberschreitung ist eine Bestrafung dieser wohl gleich anfechtbar, da es einer Überprüfung ob der Sachverhalt wirklich so gewesen ist nicht standhält.
Ausserdem wäre mit der Messtoletanz nur noch maximal 3 Km\h übrig. Eine Ermahnung muss dem Polizisten oder ein geringes Verwarnungsgeld ausreichen.
Kriegst du ein Schreiben ,Widerspruch einlegen und darauf beharren das du einen messbaren Nachweis erbracht haben willst ,der den Sachverhalt ihrerseis bestätigt.
Ohne Nachweiß einer Ordnungswidrigkeit auch keine Strafe.
ist so nicht richtig, zumindest nicht gant. wenn der polizist glaubhaft darlegen kann, das du sehr wohl viel zu schnell gefahren bist, geht das auch ohne messgerät. aber das müsste dann schon extrem viel zuviel gewesen sein. ABER: er hast ja nicht gesagt, das du zu schnell gefahrn bist, sondern unangemessen, das ist ein ganz anderer schuh. das fällt dann in den gummiparagraphen , http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html. und in dem kann man verdammt vieles unterbringen, auch ohne beweise. da reicht oft die schätzung des erfahrenen beamten. wenn du z.b. im winter mit deinem fahrzeug in schleudern kommst, weil du zu schnell warst, und baust einen unfall, kannst du genau deswegen ärger bekommen. da muss man dir nicht nachweisen, das du zu schnell gefahren bist, denn da ist es klar, das du nur deswegen einen unfall gebaut hast, weil deine geschwinigkeit n icht der witterung angepast war. und da es, wenn ich mich nicht vertue, deswegen keinen extrapragraphen gibt, fällt das dann unter den §1. und so ähnlich wird er es auch in deinem fall gemeint haben.
Polizisten stehen täglich vor Gericht, um als Zeuge gegen "Sünder" auszusagen. Das Gericht hat dabei auch die Glaubwürdigkeit der Polizisten zu gewichten. Dabei sind polizeiliche Fotos, das Messergebnis einer Radaranlage oder das medizinische Ergebnis einer polizeilich angeordneten Blutprobe geeignet, die Aussagen der Polizei zu bestätigen, doch schließt das nicht aus, dass auch ohne solche Messergebnisse eine Aussage der Polizei zu einer Verurteilung führen kann. Man stelle sich (zur Verdeutlichung) vor, dass ein Sportwagenfahrer mit quietschenden Reifen und Tempo 100 in der 30-km/h-Zone fährt und kein Messgerät zur Verfügung steht. Sollte die Polizei dann achselzuckend wegschauen?. Vor Gericht wird halt kaum eine Verurteilung zustande kommen, wenn der Polizist ohne Messgerät Tempo 110 in einer 100-km/h Zone festgestellt haben will. Da ist es schon eher glaubhaft, wenn rasantes Fahren in der 30 km/h Zone anschaulich und glaubhaft beschrieben wird. Verkehrsrichter machen grundsätzlich nichts falsch, wenn sie zunehmend auf Radargeräte vertrauen und die Bestrafung einfach dem "Katalog" entnehmen (wozu Jurastudium?). Das mag dann in deinem Fall vielleicht so sein.
also wegen einer geschwindigkeitsüberschreitung kann er dir nichts, aber wohl wegen unsachgemäßem verhalten im straßenverkehr. der polizist war bestimmt nicht alleine unterwegs, deshalb könnte sein kollege als zeuge aussagen.