Können Azubis in einer Gleitzone sein?
Oben genannt
4 Antworten
Nein , das Einkommen von Auszubildenden unterliegt den vollen Sozialversicherungsbeiträgen:
Die Beitragsberechnung ist bei Auszubildenden anders geregelt als bei anderen Arbeitnehmern.
Die Gleitzone darf bei Auszubildenden während der Dauer des gesamten Ausbildungsverhältnisses nicht angewendet werden. Für die Beitragsberechnung ist entsprechend immer das tatsächliche Entgelt maßgebend.
Ausnahme/n:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/sozialversicherung-das-gilt-fuer-azubis/150/9447/257815
Sozialversicherung und Ausbildung: Muss man immer einen Anteil bezahlen? Was ist die 325-Euro-Grenze?
Wenn die monatliche Ausbildungsvergütung 325 Euro oder weniger beträgt, übernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten für alle Sozialversicherungsbeiträge. Der Azubi hat dann keine direkten Abzüge.
Azubis sind, unabhängig vom Einkommen, versicherungspflichtig. Bei einer Vergütung von weniger als 10 % der Beitragsbemessungsgrenze übernimmt der Betrieb die VOLLEN Versicherungsbeiträge.
In welchem Bereich meinst du denn die Gleitzone? Steuer, Arbeitszeit, Prüfung, Versicherung.....
Gleitzonenregelung darf bei Azubis nicht angewandt werden.