Wieviel Stunden darf ich im Monat arbeiten(Hauptberuf+Nebenjob)?
In meinen Hauptberuf arbeite ich der Woche 45 Std + Nebenjob 10 Std die Woche. Macht 55 Std die Woche. Auf ca 28 Tage im Monat bin ich dann bei 220 Stunden. Ist das zulässig ?? Werde aus den Arbeitszeitgesetz nicht wirklich Schlau :-/
4 Antworten
Nein das ist offiziell nicht zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor das man im Durchschnitt maximal 48 Stunden die Woche beschäftigt werden darf.
Das ergibt sich aus dem ArbZG §3 und dem BUerlG §3 Absatz 2
Normalerweise darfst du 8 Stunden pro Tag arbeiten. 45 Stunden pro Woche, sind die inklusive Pausen? Wenn nötig, darfst Du in Grenzen auch 10 Stunden pro Tag arbeiten. Aber (offiziell) nicht durchgängig. Wenn Du den Nebenjob quasi am Wochenende machst, sind 5 Stunden pro Tag kein Problem.... soweit zum Gesetz.
Und nun zur Realität. Es fragt keine Sau, wie lange Du pro Woche arbeitest, höchstens, was Du insgesamt verdienst. Problematisch wird es, wenn Dein Nebenjob mehr als 450 Euro abwirft. Dann wird der Zuverdienst von den Steuern gefressen.
Dein Arbeitgeber darf dich nicht länger als 58 h beschäftigen, aber du kannst länger arbeiten. Das, was du dir damit antust, machst du ja selbst.
Ein Überschreiten der Zeit wäre praktisch möglich, und würde nur im Extremfall überprüft.
Solange es deinen Hauptberuf nicht beeinflußt, kannst du so lange und so viel arbeiten wie du möchtest.
Ja, pro Job! Was du in deiner freien Zeit treibst geht deinen Arbeitgeber nichts an (außer wie schon erwähnt, es beeinträchtigt deine Arbeitsfähigkeit). Du kannst dir also auch beliebig viele Nebenbeschäftigungen suchen - und auch den dortigen Arbeitgebern gejht es nichts an was du sonst so machst.
Du bist für dich selber verantwortlich und kein Gesetzgeber kann dir vorschreiben wieviel du arbeitest.
Aber dabei beachten, daß in den meisten Arbeitsverträgen drinsteht, daß man einen Nebenjob in der Hauptfirma angeben muss, genau aus dem Grund der Arbeitsfähigkeit.
hat nur dummerweise das Arbeitszeitgesetz etwas dagegen ......
Damitbeträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich 48 Stunden. -
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