Kleinunternehmer in Mietwohnung?
Hallo, wie verhält sich das mit einer Mietwohnung einer Genossenschaft und einem Gewerbe - "Kleinunternehmer". Muss ich dieses beim Vermieter Anmelden auch wenn kein Publikumsverkehr erwartet und kein Schaufenster benötigt wird. (Online-Shop)
Falls ja, was sollte ich beachten?! Dr. Google hat mir wenig weitergeholfen. Und was sollte man vermeiden um kein Ärger zu riskieren?
4 Antworten
Aktivitäten wie das berufliche Telefonieren von zuhause aus oder normale Büroarbeit finden ohne Außenwirkung statt – und sind deswegen im Rahmen dessen, was der Mieter tun darf.
Der Mieter kann bei einer gewerblichen Tätigkeit nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vom Vermieter eine Erlaubnis einfordern. Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet eine Erlaubnis zu erteilen, wenn der Mieter die Wohnung zwar beruflich nutzt, dies aber keine weiteren Auswirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter hat als bei einer normalen Wohnungsnutzung.
Eine solche Umnutzung ist in der Regel unzulässig.
Noch eine Sache...
Hatte jetzt kurz mit dem Vermieter geschrieben, er meinte ich soll kurz einen Brief verfassen und eine Kopie meiner Gewerbeanmeldung beilegen. Ist das noch rechtens?
Wenn du einen online-shop von zu Hause aus betreiben willst, wird es doch sicherlich zu einem stark erhöhten Warenverkehr (Brief- und Paketpost) kommen. Du musst dir darüber Gedanken machen, wie stark das die normale Wohnsituation der anderen Mitbewohner berühren wird.
Eine ehemalige Nachbarin von mir, hat in ihrer Erdgeschoß Wohnung als Friseurin gearbeitet. Das hat ohne Beschwerden funktioniert.
Eine Kenntlichmachung die über den reinen Firmennamen auf dem Klingelschild hinaus geht solltest du in jedem Fall erfragen.
Hallo, ich auch ebenfalls im EG.
Ein erhöhtes Aufkommen von Post/Paketen sicherlich, aber nicht extrem. Sicherlich 5-6 große Pakete im Monat aber darin wird sich viel kleine Ware befinden. Wenn ich mir dann überlege das wir für Nachbarn teilweise 5 Pakete am Tag (!) annehmen quer durchs Haus ist das eher eine Belästigung.
Sollte man auch erfragen ob und in wie weit man einen Firmennamen an die Klingel anbringen darf oder eben auch nicht?