einziger Bewerber für Mietwohnung abgelehnt

22 Antworten

Du verschwendest deine Energie. Lass das mit der Schufa bereinigen. Im Nordosten Deutschlands kann es doch nicht so schwer sein, eine Wohnung zu finden. Vielleicht solltest du noch ein paar andere Punkte ändern, kann ich so nicht beurteilen.

Und dann wünschst du diesem Vermieter aus tiefstem Herzen, dass sein Wohnung noch lange leer steht und er Pech mit seiner Wahl hat.

Außerdem liegt der Fehler m. E. auch beim Gesetzgeber. Dieser schützt Mietbetrüger, so dass Vermieter lieber nicht vermieten als nur das geringste Risiko einzugehen.

Natürlich, es gibt Vertragsfreiheit. Der Vermieter kann sich aussuchen, mit wem er den Mietvertrag abschließt (von irgendwelchen möglicherweise vorhandenen Ausnahmen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen o.ä. mal abgesehen).

susicute  30.07.2014, 09:31

Das stimmt so nicht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für private Vermieter, sobald der Wohnraum öffentlich angeboten wird. In unserem konkreten Fall wäre es aber natürlich keine Diskriminierung, wenn die Wohnung aufgrund eines Schufa Eintrags verweigert wurde.

Bluesky1974  04.08.2020, 20:18
@susicute
 In unserem konkreten Fall wäre es aber natürlich keine Diskriminierung, wenn die Wohnung aufgrund eines Schufa Eintrags verweigert wurde.

Nicht dein Ernst, oder? Jeder Richter würde einem Vermieter anraten, vorher sich einen Schufaeintrag zeigen zu lassen. Ein Eigentümer ist nicht verpflichtet, einen zahlungsunfähigen Mieter die Wohnung zu überlassen. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Das ist der Immobilienmarkt.

susicute  08.08.2020, 16:20
@Bluesky1974

vielleicht magst du den Satz noch mal etwas genauer lesen ;)

Der Vermieter kann vermieten oder auch nicht, das ist allein seine Entscheidung. Will er den einzigen Interessenten nicht als Mieter haben, muss er die fehlende Mieteinnahme in Kauf nehmen. Das ist schon alles. Warum sollte das ein Frechheit sein? Er will euch nicht als Mieter - die Gründe kennt hier niemand.

Klar darf der Vermieter das, es ist SEINE Wohnung und ER alleine darf entscheiden, wer darin wohnt und somit auch potentielle Mieter ablehnen und weiter nach einem "geeigneten" Mieter suchen.

Der Eigentümer einer Wohnung kann mit dieser machen, was er möchte. Selbst drin wohnen, jemanden aus der Familie / dem Bekanntenkreis kostenlos drin wohnen lassen, vermieten, leer stehen lassen, etc. Er muss lediglich seinen Pflichten / Verbindlichkeiten nachkommen. Heißt: Wenn er kein Geld von einem Mieter erhält müssen die laufenden Kosten (Haus- / Nebenkosten) dennoch bezahlt werden, in dem Fall eben von ihm selbst, da er es ohne Mieter nicht umlegen kann.

Wenn er sich entscheidet zu vermieten, darf er natürlich selbst entscheiden, welcher Mieter ihm angenehm wäre und mit wem er einen Vertrag abschließt. Wenn er wählerisch ist, bedeutet dass für ihn nur, dass er unter Umständen eine Zeitlang Leerstand hat und in dieser Zeit eben gewisse Kosten selbst zu tragen hat.

Er ist NICHT verpflichtet, die Wohnung dann schnellstmöglich zu vermieten. Wenn er den einzigen Interessenten ablehnt, ist das sein gutes Recht und er muss dies auch nicht begründen. Selbst wenn er 1000 Interessenten ablehnt, ist das völlig ok.