Gewerbeanmeldung als Schüler im Nebenerwerb?
Ich mache zur Zeit mein Abitur (bin 18) und würde gerne nebenbei ein Gewerbe (Onlinehandel) anmelden um etwas Geld zu verdienen. Nun muss man ja in der Gewerbeanmeldung im Feld 16 angeben ob die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben wird, zählt diese Tätigkeit nun als Nebenerwerb, weil ich ja hauptsächlich zur Schule gehe, obwohl ich dort selbstverständlich nichts verdiene, es also kein richtiger "Erwerb" ist. Oder zählt sie als Haupterwerb, weil ich kein anderes Einkommen beziehe und somit die Gewerbe-Einnahmen meine anderen Einnahmen (keine) übersteigen? Der Arbeitsaufwand für das Gewerbe wäre wöchentlich (vorerst) nicht besonders hoch, also unter den 20 Stunden welche die Krankenkassen interessiert.Hab schon etwas länger gesucht, aber keine richtige Antwort gefunden.
2 Antworten
zählt sie als Haupterwerb, weil ich kein anderes Einkommen beziehe ?
Dein Haupterwerb ist es vom EInkommen deiner Eltern zu leben ! Deshalb ist dein Gewerbeertrag "Nebenerwerb".
unter den 20 Stunden welche die Krankenkassen interessiert
Die Familienversicherung interessiert es auch, wie viel du verdenst, denn ab 425,- €/mtl. fliegst du - unabhängig von der Stundenanzahl - aus der Familienversicherung ! Deshalb rede lieber vorher mit denen, ob du nicht nur etwas zuzahlen musst, wenn du diese Grenze überschreiten solltest...
Mach dich mal bitte schlau was deine Pflichten sind. Infos dazu bekommst du z.B. von der IHK.
> Anmeldeart: Nebenerwerb. Das hat nichts mit dem zu tun was du hier vermutest. :)
Mach dein Kreuz dort und alles ist gut. (Normal musst du dich als Selbständiger selber krankenversichern. Mit diesem Nebenerwerb mußt du das aber nicht, weil du also nicht beabsichtigst so viel Umsatz zu machen, das von einem Nebenerwerb gar nicht mehr die Rede ist.
Allerdings wirst du deiner Krankenversicherung nachweisen müssen, wie viel du Gewinn gemacht hast. (Das ergibt sich dann durch die Einkommenssteuer, die du machen mußt.)
Zudem weiß dann auch das Finanzamt bescheid. )