Hüpfburg Versicherung
Hallo,
ich überlege mir gerade einen Hüpfburgenverleih aufzumachen. Was passiert wenn sich ein Kind bei einer Veranstaltung verletzt, bei der ich nicht selbst Veranstalter bin? Bin ich als Vermieter dann auch mit dran, wenn technisch alles in Ordnung war?
Sollte ich den Mieter vorher etwas zur Haftungsübernahmer unterschreiben lassen?
An was neben der Betriebshaftplicht sollte man noch denken, um keine böse Überraschungen zu erleben.
2 Antworten
Zunächst würde ich dir davon abraten, das diese Art Vermietung schon einige Leute, wenn nicht zu viele Leute, machen.
Der Mieter ist immer verantwortlich für eine Mietsache. Und so sollte as auch in den Verträgen stehen.
Wenn du die Betreuung der Burgen selber machst brauchst du eine Betriebshaftpflicht.
eigentlich ist jeder für sich selber veratwortlich so auch die eltern für die kinder. haftbar kann man dich nur machen wenn du eine beschädigte hüpfburg vermietest und deshalb etwas passiert. natürlich muss man auch beschildern das die kinder nicht ohne beaufsitigung der eltern darauf darf und das das spielen dort drauf auf eigene gefahr ist.