Kleingewerbe als Friseurin ohne Meister?
Hallo! Ich wollte mal fragen, ob ihr damit vielleicht Erfahrungen habt.. wie viel man verdienen darf, wo und wie man das anmeldet, was für Voraussetzungen es da gibt usw..
2 Antworten
Wenn du ein Gewerbe anmelden willst, musst du mit Pass zum Gewerberegisteramt, oder zum Ordnungsamt in deiner Stadt. Die Anmeldung kostet eine einmalige Gebühr. Das ist nicht weiter schwierig. Schwieriger ist es einen Raum als Gewerbe zu finden , einzurichten und zu finanzieren. Ohne Meisterprüfung geht das..dann darfst du eben nicht ausbilden (Azubis einstellen). Und was man verdient ist egal, Hauptsache du kannst die Unkosten und die Miete decken.
Ja, Reisegewerbe nennt man das, wenn du mit deinem Equipment per Auto zur Kundschaft fährst....dann musst du ein Reisegewerbe anmelden, das kostet auch nur eine einmalige Gebühr auf dem Amt.
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- Es gibt kein Kleingewerbe ! Es gibt nur stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) und Reisegewerbe (§ 55 GewO). Mit "Kleingewerbe" wird oft fälschlicherweise die Kleinunternehmerregelung des Steuerrechts bezeichnet. Das ist aber keine Gewerbeart.
- Im stehenden Gewerbe ist der Friseur ein zulassungspflichtiges Handwerk (Nr. 38 der Anlage A zur Handwerksordnung). Die Zulassung bekommst du nur als Meisterin oder Altgesellin. Ob du ausbildest oder nicht, ist völlig unerheblich.
- Im Reisegwerbe ist die Zulassung nicht erforderlich. Reisegewerbe ist es aber nur, wenn du ohne Bestellung oder vorherige Terminvereinbarung zum Kunden fährst. Das ist bei einer Friseurin unrealistisch, oder ? Es wäre also Schwarzarbeit und illegale Handwerksausübung, wenn du das im Reisegewerbe machst.
- Lass dich doch von deiner Handwerkskammer beraten !
- Einkommensfreigrenzen gibt es nicht. Auch wenn du Verlust machst, musst du das Gewerbe anmelden.
Das soll ohne Raum sein. (Friseurin halt). Ich habe gehört da gibts so ne Reise-Selbstständigkeit irgendwie sowas in der Richtung, das man halt zu seinen Kunden hinfährt