Kleidung verkaufen mit Harz 4
hallo erstmal :-)
und zwar lebe ich nicht mehr bei meinen Eltern gehe aber noch zur schule weshalb ich kein einkommen habe! seit meinem 21. Lebensjahr beziehe ich deshalb Arbeitslosengeld 2. Nun bin ich seit einiger zeit bei Kleiderkreisel angemeldet und verkaufe und tausche dort meine alte kleidung die ich nicht mehr trage, mir aber einfach zu schade zum wegschmeißen ist! Heute wurde mir gesagt das dies als Schwarzarbeit zählt und mir das amt dieses geld wieder wegnehmen will.. ( ist nicht viel handelt sich meist um 5-10 euro beträge wenigemale im Monat)! Wobei ich sagen muss das ich viel mehr tausche wie verkaufe und somit nichtmal das geld für den ganzen versand wieder reinkriege..
Hier meine Frage: wie sieht meine rechtliche lage aus? Darf ich als Privatverkäuferin tätig sein oder zählt dies als schwarzarbeit?
Danke im vorraus :-)
5 Antworten
Grundsätzlich ist gewerbliches Tun natürlich bei dem SGBII Träger anzuzeigen ... ob da irgendwas anrechenbares herauskommt ist die andere Frage (das nur wenn gewerbliches Handeln vorliegt und die Freibeträge überschritten sind)
also erste zu klärende Frage ist es gewerblich? Wäre dafür Gewerbe anzumelden und ggfls. sogar Steuern zu zahlen ....
wenn es lediglich Deine Sache sind und sich das Ganze in einem normalen Rahmen hält,sind selbstvertändlich ebay Verkäufe oder auch Kleiderkreisel Verkäufe / Tauschaktionen nichtgwerblich möglich ....
Hallo,
nein, das ist keine Schwarzarbeit.
Das wäre was anderes, wenn Du neue Sachen gewerblich dort verkaufst, aber so darfst Du das auf jeden Fall.
Liebe Grüssle
Die entscheidende Frage ist, ob du gewerblich handelst.
Das wird nur anhand der Anzahl der Transaktionen und der Art der Ware beurteilt werden können, nicht danach, ob du das ganze als privaten Verkauf deklarierst.
Objektive, allgwemeingültige Kriterien gibt es nicht.
Problemlos ist aus Al2-Sich der gelegentlich Verkauf oder Tausch von getragener, eigener Kleidung, da es eine Vermögensumwandlung darstellt und hier letztendlich der individuelle Vermögensfreibetrag eine Grenze setzt.
Problematisch ist der Handel (Einkauf und Weiterkauf) gebrauchter Dinge, der Verkauf von Neuware oder eine höhere Anzahl von Transaktionen. Jeden Monat 20 Hosen ist also schlecht. Tausch eines ollen T-Shirts gegen ein Designer-Kleid im Wert von 1000€ ist ... nunja ... überdenkenswürdig.
Kommt also auf die genauen Umstände an.
Natürlich geht das,warum soll dir dann kein Cent bleiben ?
Auf dein Erwerbseinkommen kannst du deine ganz normalen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen und diese hast du dann zusätzlich zu deinem bisherigem monatlichen Betrag zur Verfügung.
Würde bei einem 450 € Einkommen Freibeträge von insgesamt 170 € machen und 280 € würden dir von deinem bisherigen ALG - 2 abgezogen.
Du würdest dann deine 450 € vom AG - bekommen + die um 280 € reduzierte ALG - 2 ( Aufstockung ) Leistung.
Geht nicht, dann bleibt mir kein cent :D