KKrankschreibung Privat versichert - DBV?
Ich bin jetzt seit ein paar Monaten bei der DBV und dementsprechend privat versichert. Vor einer Woche war ich 2 Tage krankgeschrieben und habe neben dem Schein für den ArbG noch einen für die Krankenkasse bekommen. Muss ich das Original per Post hinschicken oder reicht ein Fax / eine Email oder was muss ich damit machen?
4 Antworten
Die DBV braucht den Schein nicht.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung interessiert die private KV grundsätzlich nicht. Die solltest Du zu Deinen Unterlagen nehmen und auf Verlangen vorlegen bzw. einsenden.
Dann musst Du nach 6 Wochen einen Antrag auf KTG stellen, so einfach.
Die PKV zahlt nur dann Krankengeld, wenn das auch versichert ist. In den Bedingungen ist auch vereinbart, ab welchem Tag und wie lange gezahlt wird. Ist nichts vereinbart, gibt es kein Geld. Die Kassen brauchen immer den Originalbeleg. In den ersten 6 Wochen der Krankheit zahlt der Arbeitgeber.
Das war ja lediglich 2 Tage. Muss ich die Krankschreibung hinschicken oder nur auf Anfrage?
Bei 2 Tagen interessiert die Krankschreibung nur den Arbeitgeber.
Die Krankenkasse bekommt das Original.
Wenn Du es schaffst, den Zettel durch das Kabel zu schicken, mach das - ansonsten hilft auch ein Briefumschlag mit Adresse.
Irrtum - die GinaDrk ist doch privatversichert!
In der Regel zahlt der Arbeitgeber für die ersten 6 Wochen, anschließend kommt das KTG von der PKV - woher soll dann bitteschön die PKV von der Krankmeldung erfahren???