Kitakosten durch jobcenter

2 Antworten

Die hat hat Recht, zumnidest teilweise.

Kinderbetreuungskosten kannst du nach § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II geltend machen.

Dieser Posten ist aber grundsätzlich auch in der 100€-Grundpauschale enthalten.

Da du bei 300€ Freibetrag aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, hast du die Möglichkeit, anstelle des Pauschalbetrages die tatsächlichen Kosten nach Nachweis ansetzen zu lassen. Da du alleine schon mit 79€ Kita zzgl. 30€ Versicherungspauschale über den 100€ liegst und möglicherweise noch weitere Kosten wie Fahrgeld dazu kommen, solltest du die tatsächlihen Kosten ansetzen lassen und der Sachbearbeiterin eine Fachaufsichtsbeschwerde um die Ohren hauen, denn genau auf diese Möglichkeit hätte sie dich im Rahmen ihrer Beratungspflicht nicht nur hinweisen müssen, sondern sie hätte auch eine Vorteilhaftigkeitprüfung zumindest anbieten müssen.

Labern lassen, zum Jugendamt, dort Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten stellen und abwarten, ob die ganz, teilweise, oder garnicht bezahlen wollen, in der Regel wird es voll übernommen, zumindest musste ich während ich noch Aufstocker war nicht einen Cent aus eigener Tasche für den Kindergarten zahlen.