Kitakosten durch jobcenter

2 Antworten

Die hat hat Recht, zumnidest teilweise.

Kinderbetreuungskosten kannst du nach § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II geltend machen.

Dieser Posten ist aber grundsätzlich auch in der 100€-Grundpauschale enthalten.

Da du bei 300€ Freibetrag aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, hast du die Möglichkeit, anstelle des Pauschalbetrages die tatsächlichen Kosten nach Nachweis ansetzen zu lassen. Da du alleine schon mit 79€ Kita zzgl. 30€ Versicherungspauschale über den 100€ liegst und möglicherweise noch weitere Kosten wie Fahrgeld dazu kommen, solltest du die tatsächlihen Kosten ansetzen lassen und der Sachbearbeiterin eine Fachaufsichtsbeschwerde um die Ohren hauen, denn genau auf diese Möglichkeit hätte sie dich im Rahmen ihrer Beratungspflicht nicht nur hinweisen müssen, sondern sie hätte auch eine Vorteilhaftigkeitprüfung zumindest anbieten müssen.

LuSi1306 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 18:39

Sie sagte ich kann die Rechnungen gern hinschicken - mit den 300€ Pauschal seien aber meine betreuungskosten zu decken, das würde das jobcenter wohl unabhängig von fälligen kitagebühren bewilligen. Sollte der Sachverhalt geprüft werden, könne es mir aber passieren das ich Geld zurück zahlen muss

VirtualSelf  22.04.2014, 18:47
@LuSi1306
mit den 300€ Pauschal seien aber meine betreuungskosten zu decken, das würde das jobcenter wohl unabhängig von fälligen kitagebühren bewilligen

Von welcher Pauschale redest du?

Meinst du die ganze normale Pauschale auf Erwerbseinkommen?
Hieraus brauchtest du nur 100€ für Berteuungskosten und sonstige Werbungskosten aufwenden und könntest alles über 100€ geltend machen; geht es also um diese Pauschale, hat dich deine SB gewaltig ver.ascht und eine Fachaufsichtsbeschwerde mehr als verdient.
Im Rahmen der 100€ brauchst du übrigens auch keinerlei tatsächliche Kosten nachweisen oder haben; heißt: die hast du in jedem Fall.

Geht es um eine Pauschale aus dem Topf der Arbeitsvermittlung speziell für die Kinderbetreuung - was m.E. in dieser Höhe absolut unüblich wäre - und auch nichts mit einem Freibetrag zu tun hat, wäre eine Rückzahlung nur in Betracht zu ziehen, wenn du die Leistungenzu Unrecht und/oder auf grund falscher Angaben bezogen hast.

Also: dein Sachbearbeiterin schüchtert dich ein; dazu gibt es neben der fachaufsichtsbeschwerde gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde dazu.

LuSi1306 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 19:04
@VirtualSelf

Komme ich also auf 9€ mehr. Fahrtkosten entfallen. Leider kenne ich mich mit diesem ganzen Kram nicht aus, hatte zuvor auch keine kitakosten.

Ich hatte - da erwerbstätig - einen Freibetrag monatlich von etwas über 300€. Die Dame meinte heute kitakosten würden unabhängig ob zu zahlen oder nicht - dort pauschal mit einfließen und seien somit abgedeckt.

Meine Rechnung vom Jugendamt von etwa 1000€ seien somit mein Problem. Mir war bislang auch nicht bewusst, dass ich kitakosten von diesem Freibetrag zu zahlen hätte, dachte die könnte ich gesondert angeben. Sie gab aber auch zu, sich nicht genau damit auszukennen - daher soll ich nun alles schriftlich machen.

Nein, ich habe sicherlich keine Leistungen erhalten - die meinerseits vorsaetzlich "ergaunert" wurden.

Wenn es im Endeffekt wirklich mein Problem ist, dann ist es so.

Wegen der Rückzahlung bei Zurückstufung Habe ich bereits beschwerde bei der Stadt und beim Ministerium kinder Familie bla bla nrw eingereicht.

Laut Internet ist dies rechtens, meiner Meinung nach jedoch völlig unmenschlich.

VirtualSelf  22.04.2014, 19:33
@LuSi1306

achja .. NRW ... Dunkeldüster-Land, was SGB II-recht betrifft.

Du musst zwei Sachen trennen: die leistungsrechtlichen Aspekte und den gesamten Betreuungskram.

Die Frage nach den SGB II-Pauschalen habe ich hinreichend beantwortet; Kita-Kosten sind mitnichten in jedem fall pauschal abgegolten und schon gar nicht mit 300€, sondern mit MAXIMAL 100€ pro Kalendermonat, wobei aber eben noch alle anderen Werbungskosten in diese Pauschale reingehören und sie insofern nicht notwendigerweise ausreicht, weswegen du die tatsächlichen Kosten ansetzen musst.

Bzgl. der Betreuungsproblematik sträubt sich in mir jedes Stück an Rechtsempfinden, dass du dann Kosten nachträglich aufs Auge gedrückt bekommen darfst, wenn sich dein Kind als noch nicht einschulfähig erweist.
Hier solltest du in jedem Fall einen Fachanwalt aufsuchen, denn daran knüpfen einige interessante Fragen an: z.B. was man Kita- oder behördenseitig wann unternommen, um die Fähigkeiten deines Kindes zu testen und damit das Kostenrisiko für dich zu senken.
Wie gesagt: in NRW möchte ich nicht tot übern Zaun hängen ..... aber hey .. jeder hat die Landesregierung, die er verdient ... ^^

LuSi1306 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 18:33

Aber du sprichst ja von 100€ pauschale .. Damit wären doch meine kitakosten gedeckt !? Mein Problem ist an erster stelle die Rückzahlung, weil mein Sohn eigentlich ab August 2013 beitragsfrei zur Kita sollte. Nun kann er gesundheitlich doch nicht eingeschult werden und die Stadt verschiebt das gebührenfreie Jahr auf August 2014.

Im Internet hab ich irgendwas von Werbungskosten gelesen?

Also versuchen einen Antrag auf Übernahme und die Rechnung hinschicken?

VirtualSelf  22.04.2014, 18:41
@LuSi1306

Lies genau!

79€ Kita-Kosten ZZGL. 30€ Versicherungspauschale = 109€; dazu könnten noch weitere Werbungskosten kommen (Fahrgeld, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmaterialien ....)

109€ > 100€.

Zu den Fragen der Rückzahlung und evtueller weitere Verpflichtungen aus dem Verschieben des Schulbeginns, musst du Rechtsbeistand oder Jugenamt vor Ort fragen; denn selbst wenn ich das konkrete Problem verstanden hätte, was ich nicht habe, ist das ein Spezialfall, der zumindest durch den § 11 b SGB II nicht unmittelbar abgedeckt wird.

Labern lassen, zum Jugendamt, dort Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten stellen und abwarten, ob die ganz, teilweise, oder garnicht bezahlen wollen, in der Regel wird es voll übernommen, zumindest musste ich während ich noch Aufstocker war nicht einen Cent aus eigener Tasche für den Kindergarten zahlen.