Kiosk, Kleiner Laden: Annahme Einwegpfand verweigert - rechtens?
Hallo,
kurz vorweg dieser Beitrag: http://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-supermarkt-die-ruecknahme-der-pfandflaschen-verweigern-weil-der-automat-defekt-ist
Da wird schon einiges beantwortet, aber nicht ganz auf meinen Fall.
Ich war kürzlich am Bahnhof und wollte Tabak kaufen und hatte noch zwei 0,5- Einwegflaschen vom Aldi. Ich habe extra vorher geguckt, ob der Laden auch Einwegpfand verkauft - hat er, auch 0,5l Einweg, aber Wasser.
Ich habe gehört, dass wenn ein Laden Einwegflaschen verkauft, muss er sie auch zurücknehmen, selbst, wenn es nicht die gleiche verkaufte Flasche ist.
Die Frage daher: Stimmt das nun oder nicht?
Dass der keinen Müllsack voll mit Flaschen annehmen muss leuchtet mir ein und macht Sinn, aber die 2 Flaschen 0,5l wären ohne Probleme denkbar m.M.n.
Einschätzungen, Ideen?
Viele Grüße,
Jamees
6 Antworten
Zwar muß jeder Laden der Einwegflaschen führt, diese auch zurücknehmen, aber wenn der Laden eine Verkaufsfläche von unter 200 m² hat, was bei einem Kiosk normalerweise der Fall ist, dann muß er nur die Flaschen der Marken, die er selber führt zurücknehmen.
Im Grunde ist es richtig, dass jeder Laden Verpackungen derselben Materialart zurücknehmen muss die er auch verkauft. Aufgrund der begrenzten Lagerkapazitäten begrenzt sich die Rücknahmepflicht von Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter (z.B. Kiosk, Imbiss, Tankstelle) zudem auf die Marken die sie verkaufen.
Somit war die Verweigerung der Annahme vollkommen in Ordnung.
"Können" ja, wäre von der Sache her kein Problem gewesen, aber halt nicht "müssen". Wo sollte der Laden sich da sonst selbst die Grenzen setzen. Nächstes mal hast du 4 Flaschen, der "Sammler" hinter dir kriegt das mit und will seine dann auch abgeben usw. Genau deshalb hat der Gesetzgeber das so geregelt und nicht anders.
Mal ganz abgesehen davon, dass die ganze Sache an sich schon ohnehin für'n A... ist. Aber was soll die Politik sonst vor Langeweile machen? Etwa tatsächlich was für die Umwelt tun? Oder etwa dafür sorgen dass Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder nie wieder frei kommen oder komplett "entsorgt" werden? Wo denkst du hin...???
Ich ergänze mal noch mal, weil das glaube noch nicht ganz geklärt ist.
Hier Wortlaut aus der Verpackungsverordnung:
Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt.
Am besten lässt sich das immer am Beispiel Coca-Cola erklären, wegen der Vielfalt.
Nur mal angenommen der Kiosk verkauft ausschließlich Cola-Cola in der. 0,5L Einwegflasche, so muss er weder Coca-Cola in der 0,5L Mehrwegflasche zurück nehmen oder andere CC Mehrwegflaschen, noch Dosen und auch nicht Coca-Cola light, zero, Cherry etc. selbst wenn diese ebenfalls in der 0,5L EW Flasche sind, da es alles eigenständige Marken sind, auch wenn ebenfalls "Coca-Cola" in der Bezeichnung vorkommt.
Was er jedoch annehmen muss ist CC in allen anderen Einwegflaschengrößen wie z.B. 0,33L, 1,0L, 1,25L usw., da es sich, wie gesagt um dieselbe Marke handelt.
Auf dein Kommentar von oben will ich nicht näher eingehen... einerseits weil hier vollkommen falsch platziert ist und es andererseits zu nichts führen würde. Nur soviel : du scheinst ein recht konservativer Mensch zu sein.
Wie auch immer: Was ist die Quelle für die Aussage:
"Was er jedoch annehmen muss ist CC in allen anderen Einwegflaschengrößen wie z.B. 0,33L, 1,0L, 1,25L usw., da es sich, wie gesagt um dieselbe Marke handelt."
Man würde vermuten, dass er bei Verkauf von 0,5l Flaschen auch nur selbige zurück nehmen muss....
Meinst du wo ich ein wenig in die Politik abdrifte? Wieso ist das falsch platziert? Denen haben wir doch diesen sinnlosen Schwachsinn zuverdanken und sie sind deshalb auch schuld dran dass es immer wieder zu Fragen wie deiner kommt. Und wieso konservativ? Hat doch das Eine mit dem Anderen nichts zu tun?
Was ist die Quelle für die Aussage: "Was er jedoch annehmen muss ist CC in allen anderen Einwegflaschengrößen wie z.B. 0,33L, 1,0L, 1,25L usw., da es sich, wie gesagt um dieselbe Marke handelt."
Steht doch da:
Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt.
§6 Abs.8 Satz 5 VerpackV
Man würde vermuten, dass er bei Verkauf von 0,5l Flaschen auch nur selbige zurück nehmen muss.
Diese Annahme ist auch weit verbreitet. Aber wie du siehst steht davon nichts geschrieben. Es wird allgemein nur nach Materialart unterschieden und, wie gesagt, bei den kleinen Geschäften zusätzlich noch nach Marken. Eine zusätzliche Unterscheidung nach Form, Größe oder Farbe gibt es beim Einwegpfand nicht. Das gibt es nur bei Mehrweg.
Schon seltsam, hier wird eine Frage gestellt und einige Antwortgeber haben zwar offensichtlich keine Ahnung, stellen aber einfach mal wilde Behauptungen wie Tatsachen in den Raum... naja, sei's drum - nur hilft so etwas Niemandem.
Wie so vieles ist auch das Einwegpfandsystem in Deutschland reglementiert - nämlich durch die DPG.
Über die Rücknahmepflicht findet sich in den Systembeschreibungen folgender Passus:
[...Ausnahme: Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Einweggetränkeverpackungen der Marken beschränken, die sie in ihrem Angebot haben...]
Ich denke das beantwortet die Frage. Hat er z.B. Einweg Coca Cola im Angebot, muss er diese auch zurücknehmen.
Nachzulesen auch auf: http://www.dpg-pfandsystem.de/pb/site/dpg/node/210584/Lde/index.html
Okay, leuchtet ein.
Deiner Logik folgend müsst der Kiosk - bzw. Verkaufsfläche (unter 200 m²) - Cola (Freeway - LIDL) zurücknehmen, wenn er die von ALDI verkauft.
Auch wenn es sicherlich so laufen sollte, denke ich, wird er sich an die selbst verkaufte Sort (Marke) beschränken.
Nee nee, wenn er "Freeway Cola" verkaufen würde, dann muss er nicht die "River Cola" zurück nehmen.
Soweit richtig, nur mit dem Unterschied, nicht die DPG regelt die Handhabung sondern die Verpackungsverodnung.
Danke GF fürs doppelte posten.
Soweit richtig, nur mit dem Unterschied, nicht die DPG regelt die Handhabung sondern die Verpackungsverodnung.
Solche Kleingewerbeläden sind NUR verpflichtet Sachen zurückzunehmen die sie auch im Sortiment führen.
Mit Sache meinst du jetzt das spezifische Produkt und nicht das Material der Verpackung, richtig?
Aldi nimmt ja auch nur eigene Flaschen an, das werden andere dann auch machen, denke ich mal.
Unsinn, du kannst im ALDI auch LIDL Flaschen oder Penny zurückgeben, sofern das DPG Logo drauf ist.
Nur Dosen aus Metall, z.B. Red Bull, nehmen sie nicht an. Diese verkaufen sie ja auch nicht.
Klar in Ordnung im Sinne der Bedingungen. Aber ich hatte halt grade 2 0,5er in der Hand und hab auch was gekauft in dem Laden, da hätte er sie auch zurücknehmen können. ;)