Kindesunterhalt rückwirkend neu berechnen lassen?
Hallo!
Ich bräuchte bitte eure Hilfe + Tipps.
Und zwar geht es um den Kindesunterhalt meines Freundes, den er zahlt. Er wurde seit Februar in seinem Job eine Lohngruppe runtergestuft und kriegt nun weniger Gehalt, weshalb er eine Neuberechnung des Unterhalts angefordert hat. Kann er diese rückwirkend einfordern? Er hatte von seinem Betrieb Mitte Februar ein Schreiben erhalten, dass er nun eine Lohngruppe runtergestuft wurde (nach Absprache), auf dieser Lohnabrechnung von Februar, die er Ende Februar erhalten hat, stand aber noch sein voriges Gehalt drauf. Ab März also am 31.03. hat er jetzt die richtige Lohnabrechnung mit seinem aktuellen und zukünftigen Gehalt erhalten und rückwirkend eine Nachberechnung für Februar, wo man das ihm "zu viel" gezahlte Gehalt für Februar abgezogen hat. Jedoch habe ich auf seinen Kontoauszügen gesehen, dass man ihm bereits Ende Februar sein Gehalt gezahlt und auch überwiesen hat, welches er dann auch schon im März erhalten hat, also bereits sein geringerer Verdienst.
Könnte man also die Neuberechnung des Unterhalts ab Februar bereits stellen oder? Habe nämlich im Internet gelesen, dass man sowas nicht rückwirkend neuberechnen lassen könnte, sondern die Neuberechnung erst ab dem Monat erfolgt, wo er den Antrag gestellt hat. Jedoch konnte er ja erst Anfang April den Antrag stellen, weil er dort ja seine korrekte Lohnabrechnung mit aktuellen Gehalt, auch für Februar, erhalten hat.
Wie sind eure Erfahrungen? Und sollte er widerspruch einlegen, wenn das Jugendamt den Unterhalt erst ab April oder März runterstuft? Kann man so eine Berechnung überhaupt rückwirkend einfordern? Habe im Internet gelesen, da der Unterhalt ja bereits verbraucht ist für die vorigen Monate, dass das nicht mehr geht. Stimmt das?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen :)
Vielen Dank, Sybille
5 Antworten
Zu meinem letzten Beitrag habe ich mich verschrieben. Ich meine die Neuberechnung müsste ab April gelten, weil er da ja den Antrag gestellt hat.
Ja wie gesagt da der Unterhalt ja schon eine Vorrauszahlung ist, also für Mai, wenn er Ende April den Unterhalt überweist, müsste dieser für Mai ja dann bereits schon der Neuberechnete und runtergestufte Unterhalt sein.
Ach eine Frage hätte ich doch noch.
Ich habe gelesen dass der Unterhalt als Vorauszahlung gilt, also wenn Ende April Unterhalt überwiesen wird gilt dieser für Mai.
Die Neubereuchnung wurde ab April gefordert. Den Brief vom Jugendamt mit der neuen Berechnung wird er jedoch erst irgendwann im Mai erhalten, diese Neuberechnung müsste doch eigentlich aber schon ab Mai gelten, d.h. Da seine Vorauszahlung Ende April für Mai ist müsste er da ja dort dann auch schon weniger bezahlen.
Könnte er den zuviel gezahlten Unterhalt für Mai dann theoretisch einklagen, weil die Neuberechnung ja für April schön galt? Oder zählt die Neuberechnung erst ab Erhalt des Briefes beim Vater also ab Mai!
Danke nochmal! :)
Rueckwirkend geht das nicht, denn wie du schon schreibst, das Geld ist ja schon ausgegeben und die Kindsmutter konnte ja nicht wissen, dass sie weniger kriegen soll.
Mit der Neuberechnung ist das eh so eine Sache. Du schreibst ja leider nicht, von welchem Nettoverdienst wir ausgehen, aber das Jugendamt muss da nicht unbedingt eine Neuberechnung akzeptieren. Ist es eine Mangelberechnung bei deinem Freund?
Weil normalerweise aendert sich der Unterhalt ja nicht gleich, wenn etwas weniger verdient wird. Und zweitens koennten sie wissen wollen, wieso er weniger Lohn bekommt und ob das nicht zu vermeiden gewesen waere oder ob er das nicht mit einem Nebenjob ausgleichen koennte.
Wie gesagt, kann sein, dass die den Unterhalt einfach so runter setzen, kann aber auch sein, sie machen es nicht, dann muesste er auf Aenderung klagen. Rueckwirkend werden die sich nicht drauf einlassen.
wieso Neuberechnung? Unterhalt muß nach der Düsseldorfer Tabelle
gezahlt werden, egal was er verdient..Wenn er nicht soviel verdient, daß
er zahlen kann, greift der Selbstbehalt - das sind 1080 Euro -
alles drüber muß er zahlen
hier gilt auch der Satz: einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen..
Also er würde in der Tabelle logischerweise durch sein neues geringes Gehalt schon eine neue Einstufung erhalten habe da natürlich schon geguckt. Er ist verdient jetz so viel weniger das er auch weniger zahlen müsste. Und wenn er weniger verdient, übrigens nicht weil er das wollte, sondern weil das sein Betrieb so wollte, muss er auch eine Neuberechnung kriegen.
Also meine Frage hat eigentlich Petra somit schon beantwortet. Es ging nur darum, weil das Geld hat schon ausgegeben ist, dass er das nicht rückwirkend berechnen lassen kann.
Danke!