Kindesunterhalt rückwirkend neu berechnen lassen?

5 Antworten

Zu meinem letzten Beitrag habe ich mich verschrieben. Ich meine die Neuberechnung müsste ab April gelten, weil er da ja den Antrag gestellt hat. 

Ja wie gesagt da der Unterhalt ja schon eine Vorrauszahlung ist, also für Mai, wenn er Ende April den Unterhalt überweist, müsste dieser für Mai ja dann bereits schon der Neuberechnete und runtergestufte Unterhalt sein.

Ach eine Frage hätte ich doch noch. 

Ich habe gelesen dass der Unterhalt als Vorauszahlung gilt, also wenn Ende April Unterhalt überwiesen wird gilt dieser für Mai.

Die Neubereuchnung wurde ab April gefordert. Den Brief vom Jugendamt mit der neuen Berechnung wird er jedoch erst irgendwann im Mai erhalten, diese Neuberechnung müsste doch eigentlich aber schon ab Mai gelten, d.h. Da seine Vorauszahlung Ende April für Mai ist müsste er da ja dort dann auch schon weniger bezahlen.

Könnte er den zuviel gezahlten Unterhalt für Mai dann theoretisch einklagen, weil die Neuberechnung ja für April schön galt? Oder zählt die Neuberechnung erst ab Erhalt des Briefes beim Vater also ab Mai! 

Danke nochmal! :)

Rueckwirkend geht das nicht, denn wie du schon schreibst, das Geld ist ja schon ausgegeben und die Kindsmutter konnte ja nicht wissen, dass sie weniger kriegen soll.

Mit der Neuberechnung ist das eh so eine Sache. Du schreibst ja leider nicht, von welchem Nettoverdienst wir ausgehen, aber das Jugendamt muss da nicht unbedingt eine Neuberechnung akzeptieren. Ist es eine Mangelberechnung bei deinem Freund?

Weil normalerweise aendert sich der Unterhalt ja nicht gleich, wenn etwas weniger verdient wird. Und zweitens koennten sie wissen wollen, wieso er weniger Lohn bekommt und ob das nicht zu vermeiden gewesen waere oder ob er das nicht mit einem Nebenjob ausgleichen koennte.

Wie gesagt, kann sein, dass die den Unterhalt einfach so runter setzen, kann aber auch sein, sie machen es nicht, dann muesste er auf Aenderung klagen. Rueckwirkend werden die sich nicht drauf einlassen.

wieso Neuberechnung? Unterhalt muß nach der Düsseldorfer Tabelle

gezahlt werden, egal was er verdient..Wenn er nicht soviel verdient, daß

er zahlen kann, greift der Selbstbehalt - das sind 1080 Euro -

alles drüber muß er zahlen

hier gilt auch der Satz: einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen..

Also er würde in der Tabelle logischerweise durch sein neues geringes Gehalt schon eine neue Einstufung erhalten habe da natürlich schon geguckt. Er ist verdient jetz so viel weniger das er auch weniger zahlen müsste. Und wenn er weniger verdient, übrigens nicht weil er das wollte, sondern weil das sein Betrieb so wollte, muss er auch eine Neuberechnung kriegen. 

Also meine Frage hat eigentlich Petra somit schon beantwortet. Es ging nur darum, weil das Geld hat schon ausgegeben ist, dass er das nicht rückwirkend berechnen lassen kann.

Danke!