Kindergeldanspruch Master Abbruch & Neuanfang?
Ich habe für meinen Master (Regelstudienzeit: 4 Semester), den ich im WS 2016/17 angefangen habe, Bafög & Kindergeld bekommen, habe aber im August 2017 eine Modulprüfung nicht bestanden, wodurch sich meine Studienzeit um 2 Semester verlängert hätte.
Anstatt das erste Jahr zu wiederholen, habe ich mich dafür entschieden, im WS 2017/18 ein neues Masterstudium (Regelstudienzeit: 4 Semester) anzufangen. Ich weiß, dass ich kein Anspruch mehr auf Bafög habe, aber wie sieht es mit Kindergeld aus? Darf ich noch Kindergeld für den neuen Master beantragen? Bin gerade 23 geworden.
Bitte sagt mit, woher ihr eure Infos habt oder wie sicher ihr euch seid - ich kenne die Regel "unter 25 und in Ausbildung" aber das bedeutet noch lange nicht, dass es bei einem "zweiten" Master auch gilt, selbst wenn der erste nicht abgeschlossen wurde.
2 Antworten
Ja, kannst du bzw. deine Eltern. Du musst nur "in Ausbildung" sein und dann geht das bis zum Monat deines 25. Geburtstag.
Anspruch auf Kindergeld bei Nebentätigkeit bezieht sich auf kindergeldschädliche Beschäftigung.
Eine kindergeldschädliche Beschäftigung besteht wenn jemand eine Berufsausbildung (hier Bachelor) abgeschlossen hat und neben der Ausbildung (Master) mehr wie 20 Wochenstd. arbeitet. Bei direkter zeitlicher Abfolge scheint/könnte man das gesamte Studium (Bachelor + Master) als Erstausbildung sehen.
Also kurz gesagt, wer bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, darf bei weiteren Ausbildungen nicht mehr wie 20 Wochenstd. neben der Ausbildung arbeiten. (Arbeit in den Semesterferien ist, meine ich, davon ausgeschlossen).
ja, ist blöd, dass der Artikel sich auch auf Nebentätigkeiten im Masterstudium konzentriert, aber das es Kindergeld auch im Master gibt ist ja eine neuere Regelung - davor ging es doch nur bis zum Abschluss des Bachelors. Jetzt geht es doch bis zum Abschluss der Erstausbildung, wo der Master auch noch mit dazugehören KANN wenn er zeitlich direkt anschließt und berufsfördernd (themengebunden) ist. Deswegen bin ich ein bisschen verwirrt, weil ich meinen 1.Master ja nicht abgeschlossen habe und jetzt einen zweiten Master angefangen habe...
Ist völlig egal, ob du den 1. Master nicht abgeschlossen hast.
Ja klar - deine Eltern haben Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr - auch bei Unterbrechung/Abbruch u. Neuanfang...
Vielen Dank für Deine Antwort, aber bist Du dir Sicher? Ich dachte nämlich, da man ja nur Kindergeld weiter bekommt wenn sich der Master direkt an den Bachelor anschließt, dass es sein könnte, das mein anderer Master da als "Unterbrechung" gilt, weil ich ja keinen Abschluss gemacht habe, oder eben doch nicht als "Unterbrechung" gilt, da ich jedes Semester seit meinem Bachelor an der Uni war.
Siehe Süddeutsche: "Doch, hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden. Wenn das Master-Studium in direkter zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung zum Bachelor stattfindet, bleibt der Anspruch auf Kindergeld trotz Nebentätigkeit bestehen." http://www.sueddeutsche.de/geld/bundesfinanzhof-kindergeld-gibt-es-auch-im-master-studium-1.2743667