kindergeld wird nicht weitergeleitet

11 Antworten

wie kann ich ihm beikommen.

Gar nicht, weil du nicht betroffen bist und es dich deshalb rein rechtlich rein gar nichts angeht!

Auf der Kindergeldstelle anrufen und melden.

Sowas ist traurig ich kenne die Situation. 3 Kinder das eine jetzt Vollzeit bei der Mutter die anderen beiden übers Wochenende so wie die ganzen Ferien. Die Mutter erhält von dem ganzen Geld NICHTS! Naja ich finde es einfach nur traurig. Ich entfinde es nicht direkt als betrug einfach nur hinterlistig. Vor allem braucht der Vater das Geld nur für sein blödes Bier und seine neuen Frau. Für die Kinder gibt es nichts. Ein wunder kriegen sie am Abend(!!) etwas zu essen.

Wie wäre es, wenn man erst einmal nen Antrag stellt? Zur Not gibt es immer noch das Mittel der Strafanzeige.

armabergesund 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 18:05

eine anwaltskanzlei die sich unser thema auf die fahne geschrieben hat, ist jetzt eingeschaltet, und verklagt den vater auf zahlung, allerdings nicht wegen betrug oder ähnlichem, da bin ich mir eben nicht sicher, ob ich den richtigen anwalt gewählt habe... hier wird es doch wohl jemanden geben, der meine erfahrungen teilt...

Wenn das Kind beim Vater lebt ist die Mutter unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber,wenn sie nicht verheiratet waren und da steht dem Vater auch das Kindergeld zu !

Da deine Freundin wie gesagt unterhaltspflichtig ist und Unterhalt ans Kind zahlen müsste,kann sie das hälftige Kindergeld von dem Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle abziehen,da wird kein Kindergeld zur Hälfte überwiesen.

Zahlt sie nicht den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle,gibt es auch nichts abzuziehen.

armabergesund 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 18:48

oh mal wieder ein merkel-fan, nicht auf die frage antworten, nur das runter spulen, was mann kennt... mal wieder thema verfehlt, setzen sechs

isomatte  20.01.2015, 19:21
@armabergesund

Normalerweise würde ich auf so einen Kommentar keine vernünftige Antwort bzw.Kommentar abgeben,aber hier auch noch einmal für Spätzünder !

Wenn der Kindsvater das Kindergeld von der Familienkasse bekommt,dann sollte im Regelfall auch das Kind beim Vater leben und da steht diesem das Kindergeld zu 100 % zu,da wird nichts vom Kindergeld halbiert,der Vater muss also hier keinesfalls das hälftige Kindergeld an die Kindsmutter auszahlen oder überweisen.

Dieses hälftige Kindergeld kann dann die Kindsmutter vom Unterhaltsanspruch des Kindes abziehen,den es laut Düsseldorfer Tabelle hat und wenn die Mutter aber keinen Unterhalt zahlt,gibt es auch nichts geltend zu machen bzw.abzuziehen.

Sollte das Kind allerdings bei deiner Freundin leben und der Kindsvater damals den Antrag auf Kindergeld gestellt haben und dieses darum jetzt noch bekommen,dann steht das Kindergeld zu 100 % der Freundin zu.

Dann wäre der Kindsvater unterhaltspflichtig und könnte dann bei Zahlung des Unterhalts laut Düsseldorfer Tabelle das hälftige Kindergeld vom Tabellenwert abziehen.

Sie müsste dann bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen und muss nachweisen dass das Kind bei euch gemeldet ist un dann würde sie das Kindergeld bekommen.

War das jetzt auch für dich verständlich ????

petrapetra64  21.01.2015, 13:06
@isomatte

da hat isomatte absolut auf die Frage geantwortet und ihre Antwort ist korrekt. Wenn man aber eine Antwort einfach nicht hoeren will, dann soll man nicht fragen. So gesehen ist dann eher die Frage vom Thema verfehlt und nicht die Antwort, die ist korrekt.

Klar spult man nur das runter, was man kennt, es geht schliesslich um die Gesetzeslage und die ist nun mal so, wie sie ist, da kann man leider nicht was anderes antworten, nur weil der Fragesteller es nun mal gerne hoeren will.