Kindergeld auf das Konto des "Kindes" abzweigen lassen?

9 Antworten

deine leiblichen Eltern verheiratet und leben in einem gemeinsamen Haushalt? Dann kannst du ohne Probleme einen Abzweigungsantrag stellen, wenn dort nicht mehr gemeldet bist.

Zahlen dir deine Eltern einen monatlichen Unterhalt mind. in Höhe des Kindergeldes? Wenn ja, wird dein Abzweigungsantrag abgelehnt.

Ein Abzweigungsantrag hat nur dann Erfolg, wenn deine Eltern ihren Unterhaltspflichten verletzen.

Bist du lediglich zum Zwecke der Ausbildung in einer anderen Stadt und weiterhin bei deinen Eltern gemeldet geht eine Antragstellung ebenfalls nicht.

Komplizierter wird es wenn die leiblichen Eltern nicht zusammen leben.

Sind die Eltern getrennt lebend, hat derjenige Anspruch auf
Kindergeld, der dir monatlich den höheren Barunterhalt zahlt, oder wenn
z.B. die Mutter deinen Vater zur berechtigten Kindergeldperson bestimmt
(z.B. mit Unterschrift auf dem Kindergeldantrag deines Vaters, oder ein
formloses Schreiben).

Sind sich die Eltern hierüber nicht einig hast du ein Problem...

Da ein Abzweigungsantrag aber nur Erfolg hat, wenn kein Elternteil was zahlt, musst du über dein zuständiges Amtsgericht eine Berechtigtenbestimmung Kindergeld vornehmen lassen. Das Gericht klärt hierbei, wer in Zukunft den Anspruch auf Kindergeld hat....entweder Vater oder Mutter halt.

Wenn das Gericht deinen Vater zur KG-berechtigten Person bestimmt, hat dein Abzweigungsantrag Erfolgschancen.

Sorgerecht ist beim Kindergeldrecht unerheblich.

Kompliziert....aber nun mal Steuerrecht. :)

justinbieber124 
Beitragsersteller
 09.07.2016, 14:33

Kann ich mich später damit rumschlagen wenn ich jura studiere :D

Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern gemeldet bist,eine eigene Meldeadresse nachweisen kannst und von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes bekommst,dann steht dir das Kindergeld selber zu !

Bekommst du es also dann nicht von deinen Eltern bzw.sie geben an die Familienkasse eine Veränderungsmitteilung mit deinen Bankdaten,dann kannst du es per Antrag auf Abzweigung direkt von der Familienkasse der Agentur für Arbeit auf dein Konto überweisen lassen.

Beide Formulare findest du im Internet zum ausdrucken.

Nur würde ein Antrag auf Abzweigung längere Zeit in Anspruch nehmen,denn dann werden erst einmal deine Eltern angeschrieben und sie müssen dann Auskunft und Nachweis über evtl.erbrachten Unterhalt erbringen.

Ab Eingang deines Antrags würde dann vorläufig das Kindergeld eingestellt und wenn das ganze dann positiv für dich ausgehen würde,dann wird es dir nachgezahlt,aber erst ab dieser vorläufigen Einstellung.

Sollen deine Eltern halt einen Dauerauftrag auf dein Konto einrichten. Sehe darin das Problem nicht. 

Deine Eltern sind sowieso zum Unterhalt verpflichtet.

justinbieber124 
Beitragsersteller
 09.07.2016, 11:59

Wäre jaa auch kein  Problem  aber mein Vater möchte aus bestimmten Gründen keinen Dauerauftrag einrichten:) Dank dir

ich bin 16 und kriege mein Kindergeld von der Familienkasse direkt auf mein Konto überwiesen. Die stellen sich da nicht quer oder sonst was. Wir wollten auch nicht extra nen dauerauftrag machen usw

justinbieber124 
Beitragsersteller
 09.07.2016, 11:58

Genau das meine ich.. Mein Vater möchte auch aus bestimmten Gründen keinen Dauerauftrag einrichten er würde es sogar lieber bar auszahlen.  Das wäre ja nicht nötig wenn es aufs Konto überwiesen wird