Gibt es Urteile, die die Nachzahlung des Kindergeldes von nur 6 Monaten kippten?
2 Antworten
Steht das nicht seit dem 1.1.18 sogar im Gesetz ?
hab was gefunden ,, Wird Kindergeld für Zeiträume rückwirkend festgesetzt, die mehr als sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung liegen, steht die gesetzliche Neuregelung der Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes nicht entgegen. Sie bietet nämlich keine Grundlage dafür, die Auszahlung eines bestandskräftig festgesetzten Kindergeldes zu verweigern (Urteile vom 25.9.2018, 8 K 95/18, und vom 25.10.2018, 10 K 141/18, Revision beim BFH zugelassen). In den Urteilsfällen hatten Eltern Anfang 2018 Kindergeld für mehrere Jahre rückwirkend beantragt, welches auch wie beantragt festgesetzt wurde. Die Auszahlung des Kindergeldes wurde allerdings von den Familienkassen auf die letzten sechs Monate vor der Antragstellung begrenzt.“ auf steuertipps.de
Also die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes wurde ja von ursprünglich 4 Jahren wegen vermehrtem Mißbrauch auf nur noch max. 6 Monate ab Antragstellung reduziert! Da besteht also Rechtsanspruch auf die 6 Monate falls rechtzeitig beantragt... 😂
Kindergeld kann rückwirkend für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats gezahlt werden, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht.
Der Monat der Antragstellung käme also noch zu den max.6 Monaten dazu.
Vor 2018 war es rein theoretisch sogar möglich für fast 5 und nicht nur für 4 Jahre rückwirkend Kindergeld zu bekommen.
Denn diese max.4 Jahre zählten erst ab dem Jahr vor der Antragstellung.
Man hätte also rein theoretisch für 4 Jahre und 11 Monate rückwirkend Kindergeld ab 01.2013 bekommen können, wenn der Antrag im Dezember 2017 bei der Familienkasse eingegangen wäre.
Mit dem Monat der Antragstellung im Dezember 2017 konnte man dann theoretisch auf 5 Jahre kommen.