Ausbildung verloren, was passiert mit Wohnung?

4 Antworten

Erste Ausbildung? Bis zum Abschluss dieser sind die Eltern die Finanzgeber.

DerHans  24.11.2020, 12:12

Nein, wenn er bereits ausgezogen war, muss er nicht zurück ziehen. Die Eltern müssen nur Unterhalt leisten, wenn sie leistungsfähig sind.

ToffeeFee50  24.11.2020, 12:10

Ja aber nicht, wenn er zu Hause faul rumsitzt

Bonye  24.11.2020, 12:10
@ToffeeFee50

Der Staat dann aber erst recht nicht.

ToffeeFee50  24.11.2020, 12:11
@Bonye

Das hab ich doch auch nicht gesagt?

KaitoKudo 
Beitragsersteller
 24.11.2020, 12:13
@ToffeeFee50

Und ich rede nicht von "faul rumsitzen"

ToffeeFee50  24.11.2020, 12:18
@KaitoKudo

Ja dann gehe doch jobben, bis du was neues hat? Dann frag doch nicht, wer für dich aufkommt.

KaitoKudo 
Beitragsersteller
 24.11.2020, 12:19
@ToffeeFee50

Falls du lesen kannst steht da: "Was wäre wenn"

ToffeeFee50  24.11.2020, 12:20
@KaitoKudo

Ja, aber dann kannst du dir auch was neues suchen.

Man hat ja auch eine Kündigungsfrist

Bonye  24.11.2020, 12:21
@ToffeeFee50

Du konstruierst dir hier ein eigenes Was-wäre-wenn zusammen aus Annahmen die aus dem Konstrukt der Frage nicht hervor gehen.

Wenn Du Deine Ausbildung nicht aus eigenem Verschulden verlieren solltest , wären u25 zunächst mal Deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig , sofern sie finanziell dazu fähig wären .

Ansonsten spränge das Jobcenter unter Vorlage entsprechender Belege über die finanzielle Unfähigkeit der Eltern zu ( vollem ) Unterhalt auf Antrag ( ergänzend ) ein .

Für einen Antrag auf KDU-Übernahme durch das Jobcenter bräuchtest Du dann normalerweise eine entsprechende Vermieterbescheinigung zur Vorlage dort .

Wenn du bereits eine eigene Wohnung hast, verlangt niemand von dir, wieder bei den Eltern einzuziehen. Dann könntest du aufstockend AlG 2 beantragen und die "angemessenen" Kosten der Unterkunft würden gedeckt.

verreisterNutzer  24.11.2020, 12:14

Zunächst wäre dann aber abzuklären , ob die Eltern dann pflichtig und fähig zur Leistung von Barunterhalt an ihr Kind wären .

Bonye  24.11.2020, 12:12

Auch nicht wenn dies die Erstausbildung ist? Üblicherweise sind doch die Eltern bis zum Abschluss dieser die Geldgeber, daher hätte ich jetzt gesagt wenn die Wohnung mit Hilfe dieser nicht finanzierbar ist, gehts zurück ins Kinderzimmer?

DerHans  24.11.2020, 12:15
@Bonye

Das käme zum Tragen, wenn der Junior auf die Idee käme, sich jetzt eine Wohnung zu suchen.

Bonye  24.11.2020, 12:17
@DerHans

Ok und wenn er das bereits getan hat und diese bisher vom Ausbildungsgehalt allein stemmen konnte was dann wegbräche - selbst dann würde ALG II greifen? Und nicht die Eltern bzw. der Weg zurück ins Kinderzimmer?

DerHans  24.11.2020, 12:18
@Bonye

Wenn die Eltern "leistungsfähig" sind, werden sie natürlich dafür heran gezogen.

verreisterNutzer  24.11.2020, 12:19
@Bonye

Nein , mit Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es keine Pflicht mehr zum Zurückzug in das elterliche Heim . Nur wenn man in dieser Phase gerade von zu Hause ausziehen will ohne ( ausreichendes ) Erwerbseinkommen , würde das Jobcenter nach plausiblen Gründen für den Auszug fragen , bevor es (evtl.) die Kosten der Unterkunft übernimmt . ( natürlich auch da nach vorheriger Klärung der Unterhaltssituation )

verreisterNutzer  24.11.2020, 12:31
@Bonye

Wenn das volljährige Kind von daheim ausziehen will , können die Eltern es nicht zum daheim bleiben zwingen und müßten dann ( sofern leistungsfähig ) den Unterhalt in Bar statt "natural" gewähren .

Natürlich ist der Anspruch auf elterlichen ( Bar- ) Unterhalt auch an gewisse Pflichten des volljährigen Kindes gebunden .

Du könntest dich arbeitslos melden und bekämst dann v. JC die KdU.