Kindergartenbeitrag kürzen?

6 Antworten

Hallo!

Ja, das solltest Du tun! Denn schließlich gilt es, einen Vertrag einzuhalten! Wenn Du laut Betreuungsvertrag Anspruch auf eine bestimmte Anzahl auf Kinderbetreuungsstunden hast, dann darfst Du die auch beanspruchen.

Aber nicht einfach kürzen, sondern erst schriftlich beanstanden und die Betreuungszeiten einfordern. Nur, wenn Dir kein Ersatz angeboten wird, kannst Du einen Teilbeitrag zurückfordern.

Guten Morgen,

du hast mit der Kita einen Vertrag. Dort stehen die angebotenen LEistungen, die du bezahlst. Dieser wird so wie du schreibst nicht einlöst, bzw. einseitig abgeändert. Ich habe sicherlich für Notfälle Verständnis, das geht aber zu weit. Erstelle mal ein Protokoll und wende dich an die Geschäftsstelle. AM besten du gehst persönlich vorbei oder du schreibst einen Brief.

Du kannst auf jeden Fall mal parallel mit dem Elternbeirat Kontakt aufnehmen.

alles gute

Tazzi1 
Beitragsersteller
 01.10.2013, 08:46

hab der Awo-Verantwortlichen jetzt mal ne Mail geschrieben..mal gucken was kommt.

Musst du im Vertrag nachlesen, welche Leistugen beworben werden und was genau du bezahlst. Bevor du eigenmächtig kürzt und die Scherereien anfangen ...

nein kannst du so einfach nicht. Wer ist denn der Träger des Kindergartens? Auf jeden Fall mußt du dich erst mal beschweren. Am besten mit anderen Eltern zusammen tun. WEnn das nichts hilft solltest du dich nach einen anderen Kindergarten umschauen

kann man da, ähnlich wie bei einer Mietkürzung, den Beitrag kürzen?

du musst sie schriftlich auffordern,dass sie ihrer zusage nachkommen,andernfalls würdest du den beitrag reduzieren.