Kind verschuldet hohe Handyrechnung

14 Antworten

deshalb gibt es ja die Internet Flats um die Nutzer solcher Geräte gegen Zahlung eines monatlichen Schutzgeld vor zu hohen Rechnungen zu schützen

wen man sich die 120-260€ so ansieht die für eine Durchschnittliche Internetnutzung ohne Flat anfallen kommen einem die 10€ im Monat die eine Durchschnittliche Internet Flat kostet überhaupt nicht mehr so teuer vor

Zahlen müsst ihr die 260€ da sie laut der Preisliste eures Anbieters gerechtfertigt ist.

Tipp:

Versucht eurem Vertrag eine Internet Flat hinzuzufügen. kann auch die günstigste Variante sein da die meisten Anbieter für die Daten die über das Limit gehen nur die Geschwindigkeit reduzieren aber nichts dafür berechnen. bei Geräten mit 4G (LTE) muss darauf geachtet werden das die Flat auch 4G umfasst da sonst die 4G Nutzung normal berechnet wird da die meisten normalen Flats nur 3G und 2G umfassen daher sollte man die Netzgeschwindigkeit auf dem Gerät auf 3G beschränken um zu verhindern das es sich in das 4G Netz einwählt

Gab es nicht schon einen haufen Urteile, dass diese Kosten für mobiles Internet nicht gerechtfertigt sind?

Auch wenn die Eltern im Prinzip die Verantwortung tragen, würde ich gegen diese Recnung Protest einlegen.

Interessant:-)

Erst einmal müsst Ihr das natürlich bezahlen. Mit welcher Begründung sollte diese Zahlungsverpflichtung entfallen? Wenn das so einfach wäre dann würde vermutlich jeder irre Kosten produzieren und anschließend behaupten der "Nachwuchs" hätte die Kosten verursacht.

Somit, legt das Mobil Gerät an einen Ort an welchem das Kind dieses nicht erreichen kann und alternativ könnt ihr ja noch eine Tastatur-Sperre aktivieren.

Hallo,

für was gibt es eine Tastensperre?

Keiner muss für das Kind haften, es hat ja keinen Schaden angerichtet. Die Rechnung muss bezahlt werden, das ist doch klar, der Telefonanbieter will sein Geld.

Wenn man ein Handy besitzt, sollte man es vor dem Kind sicher aufbewahren, das versteht sich von selbst, genauso wie andere Dinge auch, die gefährlich für das Kind sein könnten.

Hallo Qukla,

in diesem Fall greift die Verletzung der Aufsichtspflicht eurerseits. Somit steht ihr in der Haftung.

Gruß