Neue Digitalkamera ins Wasser gefallen
Hallo
hatte am Donnerstag eine neue Samsung Digitalkamera gekauft, am Samstag wollte meine Frau Fotos von meinem Sohn beim baden machen und dabei ist die Kamera ins Wasser gefallen.
Die Kamera ist noch nicht bezahlt (wurde auf Rechnung gekauft), Garantie beim so einem Zwischenafall gibts nicht, jetzt meine Frage, greift da Haftpflicht oder Hausratversicherung ?? Sprich die Kamera ist momentan noch Eigentum von Otto, oder selbst bei noch nicht bezahlter Rechnung ist es schon meins ?? Die Rechnung beträgt 106 Euro, kann man das Geld zurückbekommen oder nur ein Teil davon ??
Danke kab
6 Antworten
Familienmitglieder untereinander, die auch noch im selben Haushalt wohnen, können sich nicht gegenseitig schädigen. Die Haftpflicht zahlt hier auf gar keinen Fall.
Die Hausrat? Warum sollte die zahlen? Das ist doch kein versichertes Hausratrisiko. Nein, auch diese Versicherung zahlt auf gar keinen Fall.
Wenn man sein eigenes Eigentum zerstört, gibt es da keine Versicherung, die dafür aufkommt.
Auch Otto wird die Kamera nicht zurück nehmen, denn Otto hat Dir ja ein einwandfrei funktionierendes Gerät geschickt. Wenn Du/Deine Frau es dann kaputt machst, kann Otto doch nichts dafür. Die Kamera muß wohl oder übel bezahlt werden, und Ihr habt einfach Pech gehabt.
Hallo
Danke für die Antwort, OTTO hat die kamera doch zurückgenommen :-) Glück gehabt und 100 PKT. Bonus an Otto ;-)
Ganz klare Antwort - keine der beiden Versicherungen bezahlt.
Die Haftpflicht nicht, weil sich die Kamera in Deinem Besitz befand (auch wenn sie noch Eigentum von OTTO ist).
Die Hausrat auch nicht, weil es kein versicherter Schaden (Leitungswasser) war.
Garantie ist damit auch futsch, da der Schaden ja nicht durch den Hersteller zu verantworten ist.
Du must also die Rechnung bezahlen und eine neue Kamera für Dich kaufen.
stell dir mal vor, in eurem Haushalt gehen auch Teller und Tassen kaputt, wenn das alles die Haftpflicht zahlen würde müsste man nie mehr etwas neues selber zahlen. LG
Die Haftpflicht bezahlt nicht an Familienmitglieder. Da hast du einfach Pech gehabt.
Also gekauft hat die Kamera meine Frau und auch Sie ist verantwortlich für den Defekt, beduetet es das sogar Hausrat nicht greift ??
danke für die Antwort
kab
@kabongo - es ist auf keinen Fall eine Haftpflichtsache, auch wenn die Kamera noch Eigentum des Verkäufers ist. Sie hatten sie im Gebrauch und zu diesem Zeitpunkt gilt der Gegenstand als geliehen. Vorschlag: Schreiben Sie den Sachverhalt in einem netten Brief an Otto. Vielleicht wird beim Hersteller eine Kulanzlösung gefunden.
Mehr ist nicht - leider.
Also habe schon an Samsung geschrieben, leider haben die es abgelehnt:
"Sie schreiben uns, dass Ihrer Frau die Kamera beim fotografieren aus der Hand gerutscht und ins Wasser gefallen ist. In diesem Fall kann eine Reparatur nicht im Rahmen der Garantie erfolgen...."
Versuche noch mit dem Otto und warum kann man es nicht durch Hausrat abwickeln ??
grüsse kab