Kind verletzt anderes Kind in der Schule, wer zahlt?
Folgender Fall.
Ich ging heute morgen in die Schule meiner 9 Jährigen Tochter um sie krank zu melden. Die Lehrerin erzählte mir, das sie am Vortag beim Spielen unbeabsichtigt einem anderen Kind ( ihre Freundin) verletzt hat. Sie war beim Arzt weil sie den Arm nicht mehr bewegen kann, dieser ist nun verstaucht. Wollte sie mir nur mitteilen. Ich war sprachlos und konnte keine Fragen mehr stellen, wollte erstmal meine Tochter befragen, bevor ich was sage.
Die Eltern des Mädchen sind total a....si und wollten 100% jetzt schmerzensgeld oder sowas, dafür kenne ich sie zu gut. Deswegen denke ich das da nochwas kommt.
Dazu muss ich sagen, das meine Tochter niemals jemanden mit absicht weh tuen würde und eigendlich ein sehr liebes Kind ist. das sage ich nicht nur so um sie schön zu reden, nein sie ist wirklich so. ( Habe noch einen Jungen, dem würde ich es eher zu trauen das mit absicht zu machen aber nicht ihr)
Ich fragte sie gleich was passiert ist und sie versicherte mir, das es nicht mit Absicht war und sie sich auch nicht erklären könne das der Arm verstaucht wäre, denn das Mädchen hätte nichtmal geweint. Sie hat sich nur nen Kühlakku geholt und das wars. Mehr hat sie davon nicht mitbekommen.
Wer weiß wer dafür aufkommt? Die Schule? Meine Haftpflicht? Oder niemand?
15 Antworten
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Schulisch sind alle Kinder durch die GUV (Versicherung) abgesichert. Die Frage von Opfer Täter spielt keine Rolle. Aufsicht haben in der Schule Lehrkräfte. Sie haften ggf. bei Pflichtverletzung. Trotzdem ist es gut eine Haftpflichtversicherung zu haben. Wenn andere Eltern bei der Polizei eine Anzeige erstatten, wird dies geprüft und entschieden. Sollte am Ende dann eine "Schuld" vorliegen, muss die Versicherung eintreten. Im Sinne des Schulfriedens sollten aber Beteiligte ein offenes und zukunftorientiertes Gespräch führen, damit für die weitere gemeinsame Zeit kein Ärger bleibt - gut sind Vereinbarungen in schriftlicher Form, die keine Verlierer haben, sondern Gewinner, alle ihr "Gesicht" wahren.
Ohne ärztliches Attest können die "gegnerischen" Eltern keine Ansprüche geltend machen. Wenn tatsächlich eins exisitert, melde es deiner Haftpflicht, die sehen dann weiter.
Gut möglich.Aber ich würde mri da keine Sorgen machen.Ich schätze mal, ihr habt eine Familienhaftpflicht, vorsichtshalber kannst du dort ja mal nachfragen.
ja die habe ich.
Da mach dir man keine Gedanken und Sorgen, denn deine Tochter war nicht die Erste und wird auch sicher nicht die letzte sein, die beim Toben anderen wehtut. Brauchst dich ebenso wenig beim Anwalt erkundigen, denn soetwas passiert eben und dafür wird und kann dich niemand belangen. Versuchen können die Eltern es natürlich, aber sie werden da nicht mitdurchkommen. Drum bleib ruhig und sehe dem gelassen entgegen!
Lächerlich.Dafür wird man deine Tochter kaum zur Verantwortung ziehen können.Warte doch erstmal in Ruhe ab, ob da überhaupt was kommt.
Naja, mehr als warten kann ich ja auch erstmal nicht, ich wollte mich nur mal informieren.
man kanns halt übertreiben, manche mütter brauchen das einfach :-S
Meine Tochter ist auch mal auf dem Schulhof geschubbst worden und hatte sich einen Zahn angeschlagen. Ich bekam von den Lehrern einen Unfallbericht, den der Zahnarzt ausfüllen musste. Falls jetzt irgendwelche Folgeschäden auftreten, zahlt die Versicherung der Schule. Das müssten also die Eltern des anderen Kindes mit den Lehrern klären, denke ich.
Wow, danke. Dann hast du ja Erfahrung wie das geregelt wird. Danke
Glub mir die haben ein Attest. Waren ja beim Arzt. Und wie ich die kennen haben die sich das austellen lassen.