Kind verletzt anderes Kind in der Schule, wer zahlt?

15 Antworten

Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Schulisch sind alle Kinder durch die GUV (Versicherung) abgesichert. Die Frage von Opfer Täter spielt keine Rolle. Aufsicht haben in der Schule Lehrkräfte. Sie haften ggf. bei Pflichtverletzung. Trotzdem ist es gut eine Haftpflichtversicherung zu haben. Wenn andere Eltern bei der Polizei eine Anzeige erstatten, wird dies geprüft und entschieden. Sollte am Ende dann eine "Schuld" vorliegen, muss die Versicherung eintreten. Im Sinne des Schulfriedens sollten aber Beteiligte ein offenes und zukunftorientiertes Gespräch führen, damit für die weitere gemeinsame Zeit kein Ärger bleibt - gut sind Vereinbarungen in schriftlicher Form, die keine Verlierer haben, sondern Gewinner, alle ihr "Gesicht" wahren.

Ohne ärztliches Attest können die "gegnerischen" Eltern keine Ansprüche geltend machen. Wenn tatsächlich eins exisitert, melde es deiner Haftpflicht, die sehen dann weiter.

stef1601 
Beitragsersteller
 22.09.2010, 08:36

Glub mir die haben ein Attest. Waren ja beim Arzt. Und wie ich die kennen haben die sich das austellen lassen.

kiramarie  22.09.2010, 08:39
@stef1601

Gut möglich.Aber ich würde mri da keine Sorgen machen.Ich schätze mal, ihr habt eine Familienhaftpflicht, vorsichtshalber kannst du dort ja mal nachfragen.

stef1601 
Beitragsersteller
 22.09.2010, 08:40
@kiramarie

ja die habe ich.

Da mach dir man keine Gedanken und Sorgen, denn deine Tochter war nicht die Erste und wird auch sicher nicht die letzte sein, die beim Toben anderen wehtut. Brauchst dich ebenso wenig beim Anwalt erkundigen, denn soetwas passiert eben und dafür wird und kann dich niemand belangen. Versuchen können die Eltern es natürlich, aber sie werden da nicht mitdurchkommen. Drum bleib ruhig und sehe dem gelassen entgegen!

Lächerlich.Dafür wird man deine Tochter kaum zur Verantwortung ziehen können.Warte doch erstmal in Ruhe ab, ob da überhaupt was kommt.

stef1601 
Beitragsersteller
 22.09.2010, 08:42

Naja, mehr als warten kann ich ja auch erstmal nicht, ich wollte mich nur mal informieren.

fensterputzer  22.09.2010, 08:58
@stef1601

man kanns halt übertreiben, manche mütter brauchen das einfach :-S

Meine Tochter ist auch mal auf dem Schulhof geschubbst worden und hatte sich einen Zahn angeschlagen. Ich bekam von den Lehrern einen Unfallbericht, den der Zahnarzt ausfüllen musste. Falls jetzt irgendwelche Folgeschäden auftreten, zahlt die Versicherung der Schule. Das müssten also die Eltern des anderen Kindes mit den Lehrern klären, denke ich.

stef1601 
Beitragsersteller
 23.09.2010, 08:14

Wow, danke. Dann hast du ja Erfahrung wie das geregelt wird. Danke