Kilometernachweis Finanzamt, über drei Jahre?
Hallo ich habe vom Finanzamt eine Aufforderung zum Nachweis/Glaubhaftmachung der Kilometerleistung bekommen. „ Sie haben im großem Umfang den Abzug von Fahrtkosten als Werbungskosten beantragt. Weisen sie mir bitte die mit ihrem Fahrzeug gefahrenen Kilometer nach. Der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Kilometerleistung kann z.b. durch Inspektion – oder Reparaturrechnungen 2011,2012,2013, Kauf –oder Verkaufsvertäge des KFZ, TÜV Berichte (aufgrund der eingereichten Rechnung ist eine Ermittlung der gefahrenen Kilometer nicht möglich) oder die Führung eines Fahrtenbuchs erfolgen. Nachzuweisen sind 48.360 beruflich gefahrene Kilometer…….
Nun meine Frage, ich bin die beruflich Strecke nicht immer mit meinem Auto gefahren- auch mal dem meiner Freundin- alleine ohne Fahrgemeinschaft, da dort keiner aus meiner Region arbeitet. Ich tu mich schwer mit der Nachweisbarkeit, da ich vieles am Auto selber gemacht habe und es dadurch keine Rechnungen gibt – so auch bei Fahrten mit dem anderen Auto. Was mache ich in dem Fall nur? Vor allem was bedeuten die Nachweise über die letzten drei Jahre? Bitte um Rat
3 Antworten
Wir konnten es hier in einem ähnlichen Falle tatsächlich dann mit den Tankquittungen nachweisen
Anzahl der gefahrenen Strecken aus rechnen Tage x Arbeit x Hin und Rückfahrt x gefahrenbe Kilometer dann den Benzinbedarf schätzen und die Quittungen dagegen spiegeln da das FA hier schon etwas sauer klimngt, würde ich mir viel Zeit nehmen und das sauber dokumentieren, um Steuer Nachzahlung zu vermeiden je Steuer Jahr 1 Excell Tabelle anlegen die Quittungen nach Jahrenm dann nach Monaten sortieren
in der Excxel Tabelle 2012: JAn, Febr, März etc gefahren: am 2.1., 3.1. etc ganz rechts in die Spalte: getankz 67 liter zu 90 euro
am ende wirst du evtl.nur die km bekommen angerechnet / abgesetzt, die du belegn kannst auf Klage würde ich verzichten, da die Rechtslage wg Fahrtenbuich etc eindeutig ist Rücksprache mit Steuerberater
Naja, wenn du Fahrkosten ansetzt, dann mußt du sie auch beweisen. Das Finanzamt bietet 2 Wege. Über ein Fahrtenbuch Kilometer/Jahr errechnen, oder die tatsächlichen Kilometerstände aus Reparaturrechnungen o.ä. herauslesen.
Wieso schreibst du kein Fahrtenbuch? Kannst doch reinschreiben, daß du mit dem und dem Auto unterwegs warst. Das Fahrtenbuch ist nicht an ein bestimmtes Auto geknüpft.
Hm, soll ich dir jetzt erklären, wie man rückwirkend für 3 Jahre 3 Fahrtenbücher schreibt und die entsprechenden Tankquittungen antackert? Du hast doch die Tankrechnungen, du hast deinen Kilometerstand, einen Taschenrechner, einen Kalender und ein Dutzend Stifte.....
Suche Blanko Kalender von den Jahren, kopiere die Seiten, trage die tatsächlichen Arbeitstage mit Entfernung /einfach ein. [ Wer 1,Mai und Ostermontag etc. einträgt hat verloren.] Ab heute jeden morgen und abend die gefahrenen Kilometer notieren. Wenn allg.bekannt in der Region, nimmt FA auch die Mehrkilometer durch Umleitungen an. Meine damit nicht alle 220 Tage die gleiche KM Zahl nehmen.
Das blöde, muss ich ehrlich zugeben, ich habe an sowas(Fahrtenbuch) nicht gedacht.- werde es aber in Zukunft tun. Ich war bis dato immer unter den angegebenen Höchstsatz von 4500€ geblieben, aber als meine Partnerin schwanger war und dies sich als Risikoschwangerschaft herausstellte bin ich öfter nach Hause gefahren. Ich habe millionen von Tankbelegen , aber wie sollen die als Nachweis dienen? Rechungen sind nur sporadisch vorhanden.