Kilometermitteilung bei Versicherungswechsel?

5 Antworten

Bestimmt, eigentlich jeder VN, oder? Der kennt doch seinen Vertrag und wenn er denn so etwas vereinbart hat, wird er ja seine Vereinbarung hoffentlich auch einhalten. Meine hat das z. B. nicht vereinbart und somit bin ich raus.

Hallo inventy,

ich glaube nicht, dass du dir Sorgen machen musst.

Ich habe noch nie davon gehört, dass die alte Versicherung an den neuen Anbieter Informationen zum KM-Stand inkl. der vereinbarten Jahresfahrleistung weitergibt.

Solch einen Austausch gibt es eigentlich nur bezüglich deiner SF-Klasse, der Vertragslaufzeit und zu eventuellen Schadenfällen (wegen der Rückstufung der Sf-Klasse).

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

Du solltest zumindest bei der nächsten Versicherung eine realistische Kilometerleistung angeben, denn die Versicherung kann durchaus jederzeit den Kilometerstand bei dir abfragen. Die alte Versicherung könnte bei dir den Kilometerstand bei Beendigung der Versicherung nachfragen und du müsstest dann wahrheitsgemäß antworten, das hätte bei dir dann durchaus Nachzahlungen und je nach Vertrag auch eine Konventionalstrafe zur folge, den bei einer so hohen Überschreitung der vertraglich Vereinbarten Kilometerleistung bist du verpflichtet dieses der Versicherung Zeitnah mit zu teilen, 6000 Kilometer fährt man in der Regel nicht in einer Woche. Deine sorge muss also eher sein Fragt meine alte Versicherung bei mir den Kilometerstand ab.Es ist eher unwahrscheinlich das die neue Versicherung der alten den angegebenen Kilometerstand mitteilt, die teilt denen in der Regel nur deine Aktuelle Schadenfreiheitsklasse mit

;-) aber werden die Kilometer grundsätzlich mitgeteilt??

Zaunsegler  13.11.2014, 08:25

Ich weiß es nicht.

Tja, dann bist Du im Zweifelsfall eben in den letzten Tagen echt viel Auto gefahren ... :)

Schließlich steht ja nicht auf dem Tacho, wann Du die km gemacht hast.

Anton96  15.11.2014, 15:34

Kann denen gerne so sagen nur kommt er trotzdem nicht um die Vertraglich festgelegten Konsequenzen rum. Ein Versicherungsbetrug liegt hier sowieso nicht vor, sondern nur ein Verstoß gegen die Vertraglich vereinbarten Bedingungen.