KFZ-Versicherung: Jährlichte Fahrleistung gültig für 2 Monate?
Hey Leute,
ich habe Ende Oktober 2013 mein Auto angemeldet und bei der Huk versichert. Eine jährliche Fahrleistung von 6.000 Kilometer habe ich angegeben. Nun ist die Frage, da die Fahrleistung pro Kalenderjahr gilt, ob ich für die zwei Monate des letzten Jahres auch die ganzen 6.000km zur Verfügung hatte? Sprich, wieviel Kilometer darf ich am 31.12.2014 auf dem Kilometerstand haben, wenn ich das Auto mit 140.000km angemeldet habe? Darf ich jetzt am Ende dieses Jahres 152.000km oder nur einen Anteil des Jahres 2013, also 147.000km auf dem Tacho haben?
Ich hoffe, ihr versteht meine Frage. Besser kontte ich es leider nicht beschreiben. Ich danke schomal im Voraus!
lg leberto
6 Antworten
Was jetzt die vereinbarte jährliche Fahrleitung betrifft, das bezieht sich normalerweise aufs Versicherungsjahr, das heißt, Ende Oktober 2014 sollten dann 146.000 bzw. am Ende des Jahres dann 147.000 auf dem Tacho sein... Allerdings kannst Du davon ausgehen, dass am 31. Dezember kein Versicherungsvertreter der HuK dies bei Dir überprüfen wird... Aber angenommen Du hast im Januar 2015 einen Unfall und die Werkstatt gibt dann den Kilometerstand mit 150.000 an, dann könntest Du schon Probleme bekommen...
Du hast deine Versicherung abgeschlossen mit einer Jahresfahrleistung von 6000 km.Und soviel darfst nur fahren 2014.Das gilt immer für ein laufendes Jahr,egal wann du abgeschlossen hast.
Die jährliche Fahrleistung bezieht sich immer auf ein ganzes Jahr, also 12 Monate. Demnach kann man davon ausgehen, dass die Fahrleistung pro Monat etwa mit 500 Km anzunehmen ist. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass ein Versicherungsnehmer das Auto 11 Monate im Jahr herumstehen lässt, um dann in einem Monat die 6.000 Km zu fahren. Das müsste er dem Versicherer aber dann auch glaubhaft und nachvollziehbar nachweisen. Bis Ende Oktober 2014 dürfte also der Tachostand nicht deutlich die 146.000 Km übersteigen, oder halt 147.000 Km zum Jahresende. Wenn abzusehen ist, dass sich wegen geänderter Umstände (z.B. neue, weiter entfernte Arbeitsstelle o. ä.) die Fahrleistung erhöht, muss der Versicherer darüber informiert werden und der Vertrag entsprechend angepasst (Obliegenheit des Versicherungsnehmers aus seinem Vertrag).
Hallo Leberto,
deine Fragestellung passt schon :-) …
leider kann ich dir auf deine Frage keine Antwort geben. Es ist ein Blick in deinen Vertrag von Nöten. Es kommt nämlich darauf an, ob das „Vertragsjahr“, bzw. das „Kalenderjahr“ Anwendung findet…. und das steht leider in deinem Vertrag. SORRY
Achtung!!!
Äußerste Vorsicht ist z.Zt. bei dem 2014 Tarif der HUK geboten, sofern Werkstattbindung ( SELECT) vereinbart wurde. Die HUK hat als erster Versicherer Klauseln eingeführt, die bei Nichtbefolgen der Versicherungen, die Versicherung Leistungsfrei stellt.
RIESEN SAUEREI !!!
Hi,
eben nicht. Gegen die vorgesehene Kürzung spricht nichts.
Aber schau dir das mal an….
Hey Leberto,
da gilt immer die Jahresfahrleistung: falls dein Vertrag erst Ende Oktober begonnen hat, dann hast du anteilig in 2013 noch 2 Monate (Nov + Dez) von 6.000 km, also 1.000 km für 2 Monate!
Nun ist die Frage, da die Fahrleistung pro Kalenderjahr gilt, ob ich für die zwei Monate des letzten Jahres auch die ganzen 6.000km zur Verfügung hatte?
Da irrst du dich: die km-Angaben sind immer Jahresfahrleistungen, also für 12 Minate und keine Kalenderjahrfahrleistungen!
Gruß siola
Na, nun mal nicht so kühn. Es gibt auch andere, die so eine Klausel fahren und diese auch anwenden. Die HUK kürzt wie bisher lediglich um 15% die Reparatursumme und dieses Lücke übernimmt doch gerne die Werkstatt aus dem Topf Provisionen vom Lackierer. Also bitte!