KFZ Versicherng bei meinen Bruder?

siola55  24.09.2020, 07:26

Seit wann hast du denn deinen Führerschein und wer bitte soll denn der Versich.nehmer werden?

Bobbymowick 
Beitragsersteller
 24.09.2020, 09:21

Bestanden habe ich den Führerschein im März 2020 aber das Datum auf mein Führerschein ist erst der 06.07.2020.

Versicherungsnehmer soll mein Bruder sein und Fahrzeughalter bin ich.

5 Antworten

Versicherungsnehmer soll mein Bruder sein und Fahrzeughalter bin ich...

Dann benötigst du zwar keine Vollmacht für die Zulassung da du ja selbst Fzg.-Halter bist, aber dein Bruder muß unbedingt bei seinem Versicherer angeben, daß der Fahrzeughalter eine andere Person ist bei der eVB-Nr. anfordern!

Nennt sich abweichender Fzg.-Halter und ist bei der Versich.prämie in der Regel mit einem Zuschlag verbunden😥!

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wird hier nichts. In Deutschland können sich Brüder nicht gegenseitig versichern. Hier werden immer nur die Fahrzeuge versichert.

Und ein VN muss bei einer Zulassung nicht vor Ort sein, das ist allein eine Angelegenheit des Halters. Also läuft wohl alles unrund.

Setze Deinen Makler/Onliner auf den Topf, er wird schließlich von Dir üppigst über die Beiträge bezahlt, also möge er bitte in die Puschen kommen.

Denn die erste Fahrt soll doch bestimmt schon so versichert sein, wie es benötigt wird.

Welche SF-Klasse hat der "Macher" denn für Dich rausgekitzelt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der ältere Bruder kann so viele Fahrzeuge als "Zweitfahrzeug" anmelden, wie er will.

Aber wenn DU das Fahrzeug anmelden sollst, brauchst du einen Vollmacht und dessen Personalausweis.

Wenn es heisst, dein älterer Bruder muss vor Ort mit Dir sein, wird es wohl einen Grund haben; evtl. muss er seinen Ausweis vorzeigen und Nachweis, das ihm das Auto gehört

peterobm  24.09.2020, 00:13

eine Vollmacht reicht zu

sonst könnte kein Autohaus ohne Eigentümer kein Fahrzeug zulassen; etwas kurios; gelle

wattdennnu2  24.09.2020, 07:19
@peterobm

Der Eigentümer ist nicht relevant, sondern der Halter.

schleudermaxe  24.09.2020, 09:25
@wattdennnu2

Halter wird der FSt., der war selber bei der Zulassungsstelle. Der benötigt dann auch keine Vollmacht von sich selbst für sich selbst.

wattdennnu2  24.09.2020, 09:28
@schleudermaxe

...ich habe lediglich die verkehrte Aussge des Ofenbaumeisters korrigiert...

schleudermaxe  24.09.2020, 09:25

Der Bruder spielt, aus welchen Gründen auch immer, den VN. Ein VN muss nicht bei der Zulassung den Halter begleiten.

Fahrzeug wird auf den Bruder zugelassen; es wird zwingend eine Vollmacht benötigt. ebenfalls eine neue eVB-Nummer von der Versicherung. das wäre das 3. Auto

asdundab  24.09.2020, 00:36
"Fahrzeug wird auf den Bruder zugelassen"

Würde ich aus der Frage nicht zwingend erschließen, Halter und Versicherungsnehmer können auch verschiedene Personen sein.

schleudermaxe  24.09.2020, 09:27

Das Fz. wird auf den FSt. zugelassen, der Bruder spielt, aus welchen Gründen auch immer, den VN. So die Erg. bei siola.

Bobbymowick 
Beitragsersteller
 24.09.2020, 01:11

Warum genau eine neue eVB Nummer? Die Nummern sollen doch ein ganzes Jahr gültig sein, zumindest laut Verkehrsamt.

Die eVB Nummer war ja ganz neu beantragt.