KFZ Überführen Anhänger, rote Kennzeichen?
Hallo Community,
ich bin Besitzer eines KLasse B Führerscheins seit ca. 10 Jahren, darf ich mit diesem einen PKW auf einem Hänger überführen?
Zugmaschine Golf 5 und einen Golf4 auf einem Anhänger so einer mit Plattform und Auffahrrampen.
Oder kann ich auch Rote Kennzeichen nehmen die Frau vom Autohaus meinte das ich damit nicht versichert wäre ... also unzulässig ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)
6 Antworten
Da bringst du Dich in schwierigkeiten.. zum einen benötigt man zum Hänger fahren eine entsprechende lizenz / Führerschein zum anderen stimmen die anhängelasten der genannten fahrzeuge nicht so wie es sein sollte bzw wie du das willst.
Du brauchst das in den Fahrzeugpapieren angegebene Fahrzeuggewicht Plus das Hängergewicht das bis zu 600 Kg leergewicht haben kann.. als Zugfahrzeug sollte dann grob überschlagen wie ich Die kisten kenne ein 2,1 to Hänger sein der wiederum dann ein entsprechendes Zugfahrzeug erfordert. Ein VW Turan kann da schon grenzwertig sein oder ein fetter mercedes der E klasse der 2,1 Ziehen darf. Hänger zu fahren ist nicht so einfach und ohne erfahrung ein richtiges Risiko..
Du bekommst du das rote Händlerkennzeichen nicht so einfach den wegen der großen Missbarauchspotentials kann und darf die Werkstatt das nicht ohne weiteres rausgeben. sie haftet dann für alles was mit dem Fahrzeug passiert bzw damit angestellt wird.. und nur wenn es einen großen Vertrauensbonus seitens der werkatatt gibt bekommst du die auch..
De der richtige Weg ist ein sogenanntes Kurzzeitkennzteichen zu beantragen das du mit einem Versicherungsnachweis bei der Zulassungsstelle bekommen kannst . Das gilt für 5 tage und kostet allerdings auch entsprechend..
Vorschlag !! :: Du könntest wenns nicht zu weit ist einen Mittarbeiter der Werkstatt bitten den Wagen gegen kleines entgeld zu überführen damit das mit der roten nummer geregelt währe da du ja nicht schreibst wie weit und von wo nach wo der wagen überführt werden soll.. dann gibts noch den Abschleppdienst der sowas auch macht. alles möglichkeiten die jedoch alle Teuer werden können..
Das heist gut überlegen..und kalkulieren.. Joachim
Das wird nicht funktionieren mit diesem Gespann, weil der Anhänger incl. Ladung nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf. Du bräuchtest ein Zugfahrzeug mit entsprechender Anhängelast. Bis 7,5 T Gewicht der Zugmaschine darfst Du einachsige Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen des Gespanns mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren. Nach der neuen Norm müsstest Du C1E haben.
mit dem alten 3er ist eine Gespannkombination von 18,75t möglich,
7,5 t Zugmaschine + druckluftgebremster Tandemachsanhänger mit dem 1,5 fachen zGG der Zugmaschine
es klappt nicht wegen dem zGG, die Regelung Zugfahrzeug > als Anhänger ist weggefallen !Der 5er hat ca. 1900 zGG der 4er ca.1200 Leergewicht also Anhänger mit ca. 1700kg zGG ( Golf 4 +Anhäger ca. 500kg Leergewicht =1700kg) + zGG Golf 5 = 3600kg also zu schwer . Wenn man einen leichten Anhänger findet mit einem zGG von 1600kg und der Golf 5 nicht doch ein höheres zGG hat könnte man eventuell das Gespann noch in die 3,5 t bringen.
Also von den Anhängelasten des Golf 5 kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser knapp 2 Tonnen ( Golf 4 incl. Anhänger ) ziehen darf. Zumal sein Leergewicht wohl auch 2 Tonnen nicht überschreitet. Die alten DDR-Führerscheinklassen B, BE entsprechen der alten Klasse 3 der BRD. Damit dürfte ein geeignetes Gespann gefahren werden. ( nur halt nicht mit dem Golf 5 als Zugfahrzeug )
besorg dir kurzzeitzulassung dann brauchst keinen hänger und kannst den golf nach haus fahren.rote kennzeichen gibt's nur noch für Händler.seh außerdem schwierigkeiten von den gewichten her,du darfst mit B nur 3,5 ton gesamt haben,auto und hänger
Nein darfst du nicht. Dzu bräuchtest du den BE oder die B Erweiterung B96.
Und dann dürfte die Gesammtmasse nicht 3500 Kg überschreiten.
Golf 5 = 1400kg + Golf 4 = 1300kg + anhänger 600kg = 3300kg = Zulässig ?
BITTE !!! Werft keine ZULASSIGEN Gesamtgweichte mit TATSÄCHLICHEN Gewichten durcheinander !!!
die tatsächlichen gewichte zählen nicht,nur das zulässige gesamtgewicht vom auto plus hänger und ich glaub kaum das das mit golf zu schaffen ist(3,5ton) gesamt
Mit Deiner Klasse B darfst Du Kombinationen führen die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg haben.
Es sind die zulässigen Gesamtgewichte entscheidend, nicht die Tatsächlichen.
Beispiel: Wenn man beim Golf 5 von einem zul.GG von 1900kg ausgeht [unbedingt in der Zulassung genau nachlesen] darf der Anhänger nur noch ein zul.GG von max.1600kg haben damit beides zusammen nicht mehr als 3500kg ergibt.
Nimmt man nun Deine Angabe aus dem Kommentar von 1300kg für den zu transportierenden Golf dann dürfte der Anhänger ein Leergewicht von nur 300kg haben was wohl kaum möglich ist. Du darfst diese Kombination also nicht führen, dafür braucht man mindestens die Klasse B96.
Außerdem dürfte Dir das Autohaus keine roten Kennzeichen überlassen. Die sind ausschließlich Händlern oder Werkstätten für ihre Tätigkeit vorbehalten. Dein Vorhaben ist aber privater Natur, passiert etwas dann gibt es mindestens Probleme mit der Versicherung.
Okay das heißt niemand darf diese Kombination fahren ?
Ich hätte noch jemanden der hat einen alten Führerschein aus der DDR der darf bis 7,5 Tonnen fahren, dürfte der das Gespann so fahren ?