SF-Klasse geschenkt?
Hallo miteinander. Und zwar folgendes: ich habe von meiner KFZ-Versicherung beim Abschließen SF 2 geschenkt bekommen. Nun möchte ich aber meine Versicherung wechseln und frage mich, ob ich die beiden Jahre einfach mitnehmen kann zur anderen Versicherung. Danke schonmal im Voraus.
5 Antworten
Hallo lola209910,
deine jetzige Versicherung wird nur die tatsächlich schadenfrei gefahrene Zeit an den neuen Anbieter bestätigen. Die geschenkten Jahre (Sondereinstufung) werden abgezogen.
Manche Versicherungen geben dir aus Kulanz trotzdem die vollen SF-Jahre inkl. der Sondereinstufung. Das musst du mit deinem neuen Anbieter klären, am besten bereits vor dem Abschluss des neuen Vertrags ;)
Herzliche Grüße aus Köln
Lydia vom DEVK Social Media-Team
Der neue Versicherer MUSS sie nicht anerkennen – soweit ich das kenne wird das meistens zurückgestuft. Das soll für dich halt ein Anreiz sein bei der Versicherung mit dem Entgegenkommen bezüglich deiner Schadensfreiheitsklasse zu bleiben…
Sondervereinbarungen muss die neue Versicherung nicht übernehmen, die stufen dich realistisch ein - das kann durchaus die 1/2 sein
.... meine, der Marktführer, beginnt meist mit SF-Klasse 4 in der ZFR und die können nicht mitgenommen werden.
Wäre ja auch fies, denn übertragen werden ja die unfallfreien Jahre, so lese ich meine Vereinbarungen mit denen.
Kannst Du mitnehmen. Bei Abschluß eines neuen Vertrages wirst Du automatisch nach Vorversicherungen gefragt. Die dort erworbenen SF-Nachlässe erkennt der neue Versicherer an.
Nein, die Sondereinstufung muss der Nachversicherer nicht übernehmen.