Kfz Schaden - Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder reparieren lassen?
Hallo, vor ca. 2 Wochen hat jemand beim ausparken mein Auto gestreift. Habe nun hinten links am Heck einen Lackschaden (kann nicht wegpolliert werden). Habe mir einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen und die Versicherung des Verursachers hat sich daraufhin mit mir in Verbindung gesetzt. Die haben mich gefragt ob ich Abrechnung nach Kostenvoranschlag moechte oder ob ich den Auftrag zur Reparatur gebe. Da mich der Kratzer im Moment nicht wirklich stoert, und ich auch nicht vorhabe das Auto in naechster Zeit zu verkaufen, weiss ich nicht was ich machen soll bzw was die bessere Option ist. Wenn ich mir das Geld auszahlen lasse (habe es so verstanden dass lediglich die MwSt aus dem Betrag abgezogen wird), muss ich dann der Versicherung noch belegen dass ich die Reperatur auf "eigene Faust" habe durchfuehren lassen (evlt. billiger als der Kostenvoranschlag)? Habe leider Null Ahnung von solchen Dingen.
5 Antworten
Eine Reparatur kann nur ein Vorteil für dich sein!
Nein, die Reparatur ist "freiwillig".
Du darfst nur den Selben Schaden nicht noch mal der Versicherung melden, wenn du nicht Nachweisen kannst, das er behoben wurde.
Fährt dir noch mal einer an die selbe Stelle ist das Pech.
Ansonsten kannst du mit dem Geld machen was du möchtest, und weiter mit Kratzer rumfahren
Nein, eine Reparatur des Fahrzeugs ist nicht notwendig.
Im Prinzip musst du dir das Fahrzeug als Teil deines Vermögens vorstellen, genauso wie dein Konto und das Sparbuch. Wenn vom Konto 100 € gestohlen werden, sinkt dein Vermögen um 100 €. Nichts anderes passiert, wenn dein Eigentum beschädigt wird.
Die Zahlung der Versicherung soll diese Einbuße wieder ausgleichen. Ob du die Summe dem Auto zuführst, es also reparieren lässt oder dir lieber einen neuen Fernseher kaufst ist völlig egal.
Wenn es sich "nur" um einen Lackschaden handelt und die Substanz des Fahrzeugs ansonsten nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde, macht es an deiner Stelle wohl am meisten Sinn, wenn du den Betrag für etwas anderes ausgibst oder zur Seite legst und das Auto also nicht reparieren lässt.
Wenn du nach Kostenvoranschlag abrechnest, brauchst du überhaupt nicht reparieren zu lassen. Wenn dich der Kratzer nicht weiter stört, ist das deine Sache.
Natürlich wird dieser Schaden bei der Versicherung trotzdem festgehalten, damit er nicht bei nächster Gelegenheit noch mal berechnet wird.