Gleiches Kfz-Kennzeichen für Anhängerkupplungs-Fahrradträger wie am Fahrzeug erforderlich?
Ich habe mir von einem Freund einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung geliehen, der natürlich nicht mein Kfz-Kennzeichen hat. Kann ich mit Träger trotzdem mit meinem Auto fahren oder ist das nicht zulässig?
7 Antworten
Der Fahrradträger muss das gleiche kennzeichen tragen wie das Fahrzeug an dem er hängt. Es reicht aber wenn du dafür ein Pappschild bastelst und es gut befestigst.
Müssen muss man hierbei garnichts. Das Schild ist nur dafür da, um ein eventuell verdecktes Nummernschild vom Fahrzeug kenntlich zu machen. Es muss nicht gestempelt werden o.ä. von daher wenn Nummernschild dann schon das gleiche wie am Pkw.
Gruß Stefan
Naja, verleihen kannst Du Deinen Fahrradträger schon aber Dein Kumpel sollte sich umgehend sein eigenes Kennzeichen bestellen und an den Fahrradheckträger montieren. Ich habe mir einen gebrauchten Heckträger von Thule gekauft und mir einfach mein Nummernschild bei http://www.kennzeichen-express.de/ für kleines Geld bestellt. Da kannst Du auch gleich Dein Wunschkennzeichen rerservieren - falls nötig ;)
im Normalfall sollte es dein eigener sein wenn Du in eine Radarkontrolle kommst bekommt Dein Freund halt den Stafzettel aber Du kannst ja mal bei der Polizei anrufen und fragen die können es dir auch beantworten
Ich wüßte es lieber vorher!
wenn sie sich solch einen träger zulegen, der nicht gerade preiswert ist, dann sollte es auch ein normales kennzeichen sein, das sie bei jedem schildermacher auf der zulasungsstelle bekommen.