KFW Unterlagen wurden nicht durchgereicht. Wer haftet für den Schaden?
Wir haben im September 2015 eine kompl. Finanzierung unseres Hauses (KFW 70) genehmigt bekommen. Aus dieser Finanzierung wurde auch im Oktober das Grundstück bezahlt. Nach der Baugenehmigung (Februar 2016) stellte sich, bei der Durchsprache des Bauvorhabens mit dem Bauleiter( im Feb. 2016) heraus, dass zusätzlich 1500,- € bei der Herstellung der Bodenplatte von Nöten sind. Daraufhin verlangte der Hauslieferant eine neue Finanzierungsbestätigung der Bank. Durch Nachlässigkeiten seitens des Hausherstellers und der Bank verzögerte sich die Finanzierungsbestätigun bis in den April 2016.Nun stellte die KFW-Bank im April 2016 plötzlich fest das die Finanzierung mit KFW 70 nicht mehr möglich ist, nur noch KFW 55. Laut der Finanzierungsberaterin sind wohl irgendwelche Unterlagen nicht bei der KFW Bank bzgl. der KFW 70 rechtzeitig eingegangen. Wir haben unsererseits alle Unterlagen der Finanzierungsberaterin zwecks Weiterleitung eingereicht es wurde auch nie das fehlen von Unterlagen angemahnt. Nun müssen wie das Haus auf KFW 55 aufrüsten um die Finanzierung zu retten. Wer kommt für die Mehrkosten (Bauergänzung ca. 10 000,- €, längere Bauzeit, Schaden durch längere Mietphase ca. 9000,- €) auf? Danke für Eure Hilfe!
1 Antwort
Haften muß stets der Verursacher.
Hier hilft wohl nur der Gang zum Fachanwalt für Baurecht.
Dabei wird sicherlich geprüft, woher die plötzlichen Mehrkosten für die BPL kommen. Denn die Kosten hierfür sind doch i.d.R. inklusive (Vertrag).
Die KfW Förderbedingungen haben sich ab 04/2016 verschärft (Stichtagsregelung).
Was ist denn das für eine Finanzierungsberaterin? Die hat vermutlich die Unterlagen nicht rechtzeitig weitergeleitet.
Ich würde ohne KfW weitermachen, denn an dem Gebäude hat sich ja nichts geändert.