Kaufen und Gewinnbringend verkaufen?
Ist es erlaubt Dinge zu kaufen/ zu ersteigern und gewinnbringend wieder zu verkaufen? Z.b. auf Ebay. Brauche ich hierfür eine Gewerbliche Anmeldung oder ähnliches? Oder einfach kaufen und sofort für nen zwanni mehr wieder verscherbeln? Hörte man soll sich einen zweiten Account machen und dann darüber wieder verkaufen, aber mit gewissheit den sicheren Weg auf lange Frist zu gehen wäre mir doch lieber :D
Danke im voraus für die Antworten! :-)
MFG!
5 Antworten
Lass das lieber !
Wer handeln will, muss vor allem clever sein - und kein Natvling !
Man kann nicht einfach was kaufen und dann einen Zwanziger draufschlagen.
So funktioniert das i.d.R. nicht - von Ausnahmen mal abgesehen..
Denn da ist vor allem viel Konkurrenz und die Preisvergleiche.
Und sobald jemand höher ist als andere, bleibt er auf seinem Krempel sitzen!
Da muss man schon ein ausbebuffter Händler sein oder überdurchschnittlich clever sein. Man muss sich excellent mit den Preisen auskennen, geschickt handeln können und vor allem wissen wo und wie man günstig einkauft, damit man eine realisierbare Spanne erzielen kann, die sich lohnt.
Sonst wird das nix - und du zahlst dann eher drauf ! Denn du hast ja auch Unkosten.
Lass es ! Das ist nix für dich !
Verkaufen hab ich drauf ich weiß was ich tue - Danke für die Sorge um mich und die ermutigenden Worte ;D (immer wieder schön wenn das Glas halb voll is :D)
Sobald du eine Gewinnerzielung BEABSICHTIGST, ist das eine gewerbliche Tätigkeit. Das verpflichtet dich zu einer EStErklärung
Hi,
wer die Absicht hat An-und Verkauf gewinnbringend zu betreiben, braucht dafür ein Gewerbe.
LG
Ist es erlaubt Dinge zu kaufen/ zu ersteigern und gewinnbringend wieder zu verkaufen?
Klar.
Brauche ich hierfür eine Gewerbliche Anmeldung oder ähnliches?
Natürlich, denn du handelst ja gewerblich.
Hörte man soll sich einen zweiten Account machen und dann darüber wieder verkaufen
§§ 263 StGB, 370 AO.
Alles was Du mit Gewinnerzielungsabsicht kaufst, und dann später wieder verkaufst, ist gewerblicher Handel. Da musst Du also zumindest ein Kleinunternehmen beim Gewerbeamt anmelden, deinen Käufern ein Wiederrufsrecht einräumen usw. Wenn Du als angebliche Privatperson mit Gewinnerzielungsabsicht bei ebay (oder sonstwo) Waren verkaufst, kann dich ein Mitberwerber abmahnen (kostet beim 1. Mal ca. € 1000,00) und irgendwann wird auch das Finanzamt auf dich aufmerksam. Die Beobachten ebay nämlich genau.