Kaufland bis 18 Uhr geöffnet, aber Sie haben um 17:40 Uhr keine Kunden mehr reingelassen?
Arbeite selber im Verkauf, wir dürfen den Laden auch nicht früher schließen. Jedenfalls, war ich um 17:40 Uhr beim Kaufland und wollte ganz normal noch einkaufen. Als ich rein wollte kam 2 Arbeiter die an der Information arbeiten und haben mich nicht mehr reingelassen. Die standen am Eingang und haben mir den Weg versperrt. Sie meinten dann: „ wir dürfen sie nicht mehr reinlassen, wir müssen pünktlich Feierabend machen“ und dann meinten sie noch :„ dass ich selber schuld bin und warum ich nicht früher gekommen bin?!“ So haben sie viele Kunden wieder heimgeschickt. Kann ich Sie verklagen? Beschweren? Oder haben Sie recht, dass sie um 17:40 Uhr keine Kunden mehr reingelassen haben. Oder müssen die sich gesetzlich um 18 uhr stupfen? Deshalb die Aussagen?
14 Antworten
Beschweren kannst du dich selbstverständlich immer.. Du kannst die Kauflandhotline anrufen und dich beschweren..
Juristisch hast du m.E. nach keine möglichkeit, denn das Ladenschlussgesetz sagt folgendes, §3 LadSchlG:
Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:
(1) an Sonn- und Feiertagen,
(2) montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
(3) am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr. [...]
Also sie müssen da geschlossen haben, dürfen aber auch an jedem anderen Tag/Zeit geschlossen haben.. Das ist jetzt Bundesrecht, zum Thema länderrecht, §27 LadSchlG:
Unberührt bleiben die landesrechtlichen Vorschriften, durch die der Gewerbebetrieb und die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen an anderen Festtagen als an Sonn- und Feiertagen beschränkt werden.
Dadurch haben die Bundesländer auch die möglichkeit strängere Regelungen zu treffne, aber es bleibt dabei, läden dürfen zu zeit X:Y nicht aufmachen, dürfen aber immer selbst entscheiden ob sie auch an anderen zeiten zu machen
Ja, dass hat aber nichts mit der Juristichsen bewertung zu tun.. Jedenfalls mir fällt kein Paragraph ein, der das irgendwie strafbar macht..
Allein der Haendler entscheidet, wann er seinen Laden innerhalb der zulaessigen Oeffnungszeiten schliesst bzw. wann er niemanden mehr rein laesst. Zudem entscheidet der Haenler wen er ueberhaupt rein laesst.
Er war also nicht verpflichtet, euch zu der betreffenden Uhrzeit oder ueberhaupt rein zu lassen.
Klar ist das blöd, aber deshalb so einen Aufstand zu machen, ist doch auch nicht zielführend.
Der Markt entscheidet selbst, für wen er öffnet. Da kannst du niemanden verklagen. Ist blöd gelaufen heute, aber machen kannst du da nichts, da es Sache des Marktes ist und keine Verpflichtung besteht, dich einkaufen zu lassen.
Viel Erfolg beim Einkauf im neuen Jahr dann.
Normalerweise ist das nicht korrekt, aber in diesem Fall verständlch.
90 Prozent der Läden haben schon um 14 Uhr zu. Und ja du bist selber Schuld.
Offiziell heißt es aber bis 18 uhr, auch im Internet steht das. Und um 17:40 Uhr dürfte ich nicht mehr rein bzw kunden.