Katzenschreck legal?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

naja, also erlaubt sind die teile schon...aber leider wirklich nervig!! kenne das, höre auch ziemlich gut...und ein nachbar hatte das teil mal, nur hat er es freundlicherweise dann entfernt, als ich ihn darauf hingewiesen habe....nun ja, wenn reden wirklich nichts bringt, (sind das mietwohnungen??) mit dem vermieter reden, er müsste da was machen können...oder eben wirklich mal von einem anwalt beraten lassen!!

cojati  17.01.2010, 19:29

Immer erst mit den Leuten reden, bevor man hier in einen Konflikt reingeht. Es gibt auch Alternativen zu akustischem Katzenschreck. Diese Geräte arbeiten optisch oder mechanisch. Dann gibt es auch noch die Abwehr über Geruchsstoffe, die sich oft gut für Blumenbeete eignen. Die Katzen sollen dann wohl das Weite suchen. Auf der Seite finden sich die Methoden ganz gut beschrieben: http://www.katzenschreck.org/mittel-gegen-katzen/ Viel Erfolg beim "Katzen vertreiben" ohne nervige Akustik. Vielleicht schwenkt der Nachbar ja auf andere Methoden um.

Pianoman81 
Beitragsersteller
 31.08.2009, 22:42

danke! ja, ist eine mietwohnung, besser gesagt genossenschaft. also werde ich mich wohl morgen an die verwaltung wenden... :(

Es sollte eigentlich laut Bericht nicht zu hören sein. ..."Ultraschall zur Katzenabwehr - Anders sieht die Abwehr aus, setzt man auf Ultraschallgeräte, die je nach Stärke einen Bereich von bis zu 200 Quadratmetern abdecken können. Sie sind oft an einen Bewegungsmelder gekoppelt, der den Signalton auslöst, sobald eine Bewegung in Reichweite bemerkbar ist. Das bedeutet natürlich auch, dass das Gerät den Ultraschallton erklingen lässt, wenn andere Tiere oder Menschen, Fahrzeuge oder manchmal auch herumwirbelndes Laub erfasst wird. Für den Menschen ist der Ton nicht hörbar, aber Hunde oder andere Tiere in der Umgebung werden unvermeidbar mit dem Ton malträtiert, auch wenn sie gar nicht im Garten sind."www.hausgarten.net/.../katzenabwehr-im-garten.html wie das in Deinem Fall rechtlich ist, kann ich leider nicht sagen - ich hoffe, er darf das nicht!

Pianoman81 
Beitragsersteller
 31.08.2009, 22:41

äh... doch, ich hör das ding. und 18khz liegen noch im menschlichen hörbereich... ja, dass das ding bis zu 200qm abdeckt ist auch ein problem, der hat nur insgesamt mit garten 40....

Du schreibst nichts davon, dass Du schon mal versucht hast mit Deinem Nachbarn zu reden. Bevor Du, wie hier einige empfehlen, gleich mit Rechtsschutz zum Anwalt läufst, was m. E. eine echt blöde Marotte in D geworden ist, sprich Deinen Nachbarn erst einmal darauf an. Erkläre ihm, dass Du und auch Deine Gäste den Ton hören und das sehr störend ist, weil Ihr z. B. nicht mehr auf der Terrasse sitzen könnt. Erst wenn er uneinsichtig ist, ist die Zeit gekommen sich rechtlich beraten zu lassen. In D wird viel zu wenig miteinander geredet, stattdessen wird gleich immer die Keule ausgepackt. Rechtsschutzversicherung sei Dank! ;o(

Wie genau die Rechtslage aussieht, weiß ich nicht. Ich kann mir aber nicht so recht vorstellen, dass ein Verhalten, dass andere derart stören kann in jedem Fall und unter allen Umständen erlaubt ist. Auch du mußt dich ja an bestimmte Zeiten halten, wenn du dein Instrument übst. Niemand wird sich beschweren, wenn sich niemand gestört fühlt, doch wenn auch nur ein Mensch sagt, dass es ihn nerve gibt es Regelungen... Darum würde ich versuchen zuerst mit dem Nachbarn selbst zu sprechen. Aus deinen Äußerungen geht hervor, dass ihr evtl. schon eine (Leidens-)geschichte miteinander erlebt habt. Doch aus dem Grund, dass niemand in Frieden leben kann, wenn dies dem Nachbarn nicht gefällt, ist Deeskalation immer der bessere Weg. Es kann einen das Lben vergraulen, wenn man sich immer über den Nachbarn ärgern muss...

hast du einen Rechtschutz? Dann gehe zum Anwalt und lasse dich beraten, wenn der Nachbar sich leider auf kein Gespräch einläßt ist das leider die letzte Handhabe.