kaputter Reifen durch Ausweichen in der Kurve - Schuld?
Mir kam heute ein schwerer Lastwagen in der Kurve entgegen, der in der Kurve einen Fußgänger auwich und somit auf meine Straßenseite kam. Ich wich aus und erwischte hart einen Randstein, der Reifen ist fetzenkaputt, die Felge zum Glück noch ganz, aber die Spur vermutlich verstellt.
Wie sieht es hier genau mit der Schuld aus? Eigentlich ist mein Gegner vollschuld, oder? Ich konnte überhaupt nichts für diese Situation, bin nicht, zu schnell gewesen versuchte halt auszuweichen, ansonsten wären wir kolleriert - was mit einem LKW nichts Schönes gewesen wäre. Seine Versicherung müsste mir den Schaden voll ersetzen, oder kann ich hier auch eine Teilschuld bekommen (-warum auch immer?)? Danke für die Antworten.
7 Antworten
Wieso sollte dein Gegner voll schuld sein?
Wenn du diesen Fußgänger und diesen LKW siehst, dann hast du auch damit zu rechnen dass der LKW ausweicht.
Wenn du also nicht zu schnell gewesen sein willst und die Situation richtig eingeschätzt hättest, so hättest du durch bremsen dem LKW und dir selbst mehr Platz verschaffen können. Leider hast du dies wohl nicht getan und bist dann mit unverminderter Geschwindigkeit gegen einen Bordstein gefahren.
Auch sollte man wissen, dass die Bremsen eines LKW eine längere Ansprechzeit haben.
Und weil man dies zu wissen hat, hat man sich auch entsprechend zu verhalten und zu reagieren. Wenn du jedoch aufgrund fehlender Fahrpraxis die Situation falsch einschätzt hast, so trifft dich hier die Hauptschuld.
Dem Fußgänger, der wohl auf der richtigen Seite gelaufen ist, ist wohl keine Schuld vorzuwerfen, da er ja nun nicht unvermittelt auf die Strasse gesprungen ist und rumgeturnt hat.
Heißt also aus dieser Sache lernen und einen neuen Reifen kaufen.
Man muss den genauen Hergang kennen, wo kam der Fußgänger in der Kurve her dem der LKW auswich ?
Ist der dort spazieren gegangen, ist der plötzlich auf die Straße gegangen ?
Wie breit war die Straße, wie stark die Kurve, wie schnell warst Du, wie schnell war der LKW, Sichtfahrgebot eingehalten etc. etc.
Je nachdem wie die Antworten ausfallen kann der Fußgänger, der LKW-Fahrer und Du eine Haftung zugesprochen bekommen.
Hier fehlen zu viele Fakten, die man auch nicht mit Worten beschreiben kann. Mann müsste die genaue Stelle sehen, um das zu Beurteilen. Alles andere ist Spekulation.
Der LKW-Fahrer trägt die alleinige Schuld. Er hätte nur so schnell fahren dürfen, dass er vor einem Hindernis rechtzeitig anhalten oder zumindestens stark genug abbremsen kann. Er darf nicht einfach auf die Gegenspur ausweichen und dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Ok. da er offensichtlich nicht aufmersam genug war, blieb ihm nichts anderes übrig. Zahlen muss seine Versicherung aber auf jeden Fall. ich hoffe, du hast die Polizei hinzu gerufen. Denn nach deiner Schilderung vermute ich, dass der LKW-Fahrer dir wenigstens eine Teilschuld aufdrücken will.
Doch, genau das kann ich. Schließlich spreche ich aus über 25jähriger Erfahrung als LKW-Fahrer. Man lernt als LKW-Fahrer sehr schnell die Straßenverhältnisse einzuschätzen. Und wenn die Kurve unübersichtlich ist, vielleicht auch noch eine enge Spur, dann verlangsamt man eben die Geschwindigkeit entsprechend. Ich habe selbst schon sehr häufig solche Situationen erlebt und konnte immer noch rechtzeitig abbremsen. Mir brauch keiner zu erzählen, dass man sich nicht auf solche Situationen rechtzeitig mit der gebotenen Aufmerksamkeit einstellen kann.
Doch, genau das kann ich
Wow beeindruckt bin, wozu andere (z.B. Richter, Anwälte, Gutachter) mindestens den genauen Unfallhergang benötigen, kannst Du aus dem Stehgreif behaupten, anhand einer einzigen Schilderung eines Beteiligten, ohne überhaupt die anderen Beteiligten gehört zu haben, ohne die gefahrene Geschwindigkeit von LKW und Fragesteller zu kennen und ohne die dortige Umgebung gesehen zu haben, dass der LKW-Fahrer die alleinige Schuld trägt.
Wozu benötigen wir Gerichte, Richter und Anwälte ? Es ist ja so einfach, der LKW Fahrer trägt die alleinige Schuld.
Danke! Interessant ist dabei auch die Tatsache, dass in der Fragestellung gar nichts von einer unübersichtlichen Kurve erwähnt wurde und der Text implizierte, der Fußgänger wäre dem LKW vor die Nase gelaufen.
Wurde das ganze polizeilich aufgenommen,kannst Du das geltend machen,ansonsten hast Du Pech gehabt.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann fahren sie noch heute.
Wenn der Fußgänger dem LKW-Fahrer direkt vor die Stoßstange lief, kannst du ihm ja wohl kaum vorwerfen, er hätte gepennt.