Kann WG-Mitbewohnerin belangt werden, wenn sie Dinge auf einen anderen Namen bestellte und Briefe unterschlagen hat?
In der WG leben 4 Freundinnen. Alle im Alter zwischen 21 bis 25. Eine befindet sich noch in Ausbildung und wohnt nur jedes zweite WE und in den Ferien dort. Die anderen drei leben von Sozialhilfeleistungen bzw. stocken auf. Es ist also von vorn herein klar dass sie zahlungsunfähig sind.
Eine Mitbewohnerin steht in der Schufa und konnte online nichts mehr auf Rechnung bestellen. Also hat sie eine andere Mitbewohnerin gefragt, ob sie es für sie bestellen kann oder ob sie selber es auf einen anderen Namen bestellen kann. Die meinten dann es wäre in Ordnung. So kam es dazu dass diese Mitbewohnerin immer öfter auf anderen Namen bestellt hat und irgendwann die Rechnungen nicht mehr zahlen konnte.
Plötzlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte eine Forderung von der Mitbewohnerin, die gar nichts mit den unbezahlten Rechnungen zu tun hatte.
Das Problem ist dass der anderen Mitbewohnerin nichts nachzuweisen ist. Sie hat Dinge auf anderen Namen bestellt und Rechnungen nicht beglichen. Der Lieferant hatte eine Abstellgenehmigung. Es ist also unersichtlich wer online Dinge bestellte. Auf den Namen der unschuldigen Mitbewohnerin kamen dann Mahnungen, Inkassobriefe und Mahnbescheide. Sie geht davon aus, dass die andere Mitbewohnerin die Briefe unterschlagen hat. Es gibt keinen Briefkasten. Die Briefe werden normal nur im Treppenhaus auf die Stufen gelegt, worauf nur die 4 WG-Mitglieder Zugriff haben.
Da in der WG eben 4 Personen leben, weiß man nicht wer es war. Die Mitbewohnerin die jetzt auf den Schulden sitzt machte schon Anzeige. So wie es aussieht wird sie aber auf den Schulden sitzen bleiben weil den anderen nichts nachzuweisen ist. Es geht um Schulden im 5 stelligen Bereich. Konkret bedeutet dass, dass sie in eine Privatinsolvenz muss, obwohl sie gar nichts online bestellte.
4 Antworten
Dann waren die anderen 3 dumm und die, die die Ware bestellt hat, hat Betrug begangen. Alle 3 sollten Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Die Lieferanten haben doch die online- Bestellungen, die erfolgen in der Regel doch über eine E-Mail Adresse. Die kann man ermitteln, ggf. auch die IP-Adresse und damit den Besitzer des Laptops/PC´s von dem aus bestellt wurde.
vlt hilft dieser Artikle: https://www.t-online.de/digital/sicherheit/id_83858148/identitaetsdiebstahl-shoppen-auf-fremde-rechnung.html
In dem Fall nutzen alle den selben Internetanschluss. Es haben also alle drei die selbe IP. Und nur über die E-Mail kann man es auch nicht herausbekommen, da man bei der E-Mail auch falsche Angaben machen kann und so ein Konto ist innerhalb von 2 Minuten erstellt und dann wieder gelöscht...
Plötzlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür
Der steht nicht einfach "plötzlich" vor der Tür, sondern hat einen Vorlauf von mehreren Wochen.
Ich anstelle der betroffenen Person würde Anzeige erstatten und/oder mir einen guten Anwalt nehmen.
Wenn ich richtig verstanden habe, dann wurde die Misere durch eine der Mitbewohnerinnen verursacht. Es wird sich schon klären lassen, wer das war.
Boah schwierig, würde fast sagen nein, da sie eingewilligt hat das sie auf ihren Namen bestellen kann. Sie könnte halt überlegen ob sie die bestellen Sachen herausverlangen kann.
aus Sicht der Verkäufer wird deine Freundin auch zahlen da hier zumindest eine Rechtschreinsvollmacht vorlag
alles in allem eine schwierige Situation. Das Briefe verschwinden lassen ist aufjedenfall strafbar. Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnises.
alles in allem eine äußerst Dumme Aktion von der die die Einwilligung gegeben hat
Da wird man wohl wirklich kaum was machen können.
Sie hätte nicht ihr OK geben dürfen.