Kann WG-Mitbewohnerin belangt werden, wenn sie Dinge auf einen anderen Namen bestellte und Briefe unterschlagen hat?

4 Antworten

Dann waren die anderen 3 dumm und die, die die Ware bestellt hat, hat Betrug begangen. Alle 3 sollten Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Die Lieferanten haben doch die online- Bestellungen, die erfolgen in der Regel doch über eine E-Mail Adresse. Die kann man ermitteln, ggf. auch die IP-Adresse und damit den Besitzer des Laptops/PC´s von dem aus bestellt wurde.

vlt hilft dieser Artikle: https://www.t-online.de/digital/sicherheit/id_83858148/identitaetsdiebstahl-shoppen-auf-fremde-rechnung.html

MexMel900 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 15:01

In dem Fall nutzen alle den selben Internetanschluss. Es haben also alle drei die selbe IP. Und nur über die E-Mail kann man es auch nicht herausbekommen, da man bei der E-Mail auch falsche Angaben machen kann und so ein Konto ist innerhalb von 2 Minuten erstellt und dann wieder gelöscht...

Plötzlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür

Der steht nicht einfach "plötzlich" vor der Tür, sondern hat einen Vorlauf von mehreren Wochen.

Ich anstelle der betroffenen Person würde Anzeige erstatten und/oder mir einen guten Anwalt nehmen.

Wenn ich richtig verstanden habe, dann wurde die Misere durch eine der Mitbewohnerinnen verursacht. Es wird sich schon klären lassen, wer das war.

Boah schwierig, würde fast sagen nein, da sie eingewilligt hat das sie auf ihren Namen bestellen kann. Sie könnte halt überlegen ob sie die bestellen Sachen herausverlangen kann.

aus Sicht der Verkäufer wird deine Freundin auch zahlen da hier zumindest eine Rechtschreinsvollmacht vorlag

alles in allem eine schwierige Situation. Das Briefe verschwinden lassen ist aufjedenfall strafbar. Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnises.

alles in allem eine äußerst Dumme Aktion von der die die Einwilligung gegeben hat

Da wird man wohl wirklich kaum was machen können.

Sie hätte nicht ihr OK geben dürfen.