Kann mir jemand helfen? Immobilienkaufmann, mündliche Prüfung?
Hallo Leute,
kann mir vielleicht jemand helfen und sagen was ihr dazu in der mündlichen Prüfung sagen würdets?
Vielen Dank
5 Antworten
Ich erkenne in der Situation den Fokus auf schnellstmöglichen Verkauf der Erben.
Dem steht Verkauf einzelner Wohnungen, mit sehr aufwändigem und kompliziertem Vertragswerk einer Teilungserklärung mit zeitintensivem Verfahren für Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Gemeinschaftsordnung entgegen.
Du mußt aber in der Prüfung beides und alles darüber wissen und deinen Kunden erklären können, weil sie genau zu diesem Unterschied - gerade im Hinblick auf einen höheren Verkaufserlös ETW in Abwägung schnelleren Geldes EFH - kompetent beraten werden wollen.
Die Entscheidung haben sie zu treffen: Die Taube auf dem Dach in vielen Monaten mit endlosem Papierwerk und laufenden Kosten der Immobilie bei mehrere Käufern oder den Spatz in der Hand in 4-6 Wochen?
Eine Aufteilung des Hauses in Eigentumswohnungen würde lukrativer für den Verkauf sein aber bestimmt nicht "schnellstmöglich". Es wäre also im Zuge der Beratung erforderlich den Zeitfond der Erben zu ermitteln.
Der Verkauf des Hauses im Stück sollte an einen Maklervertrag gebunden werden. Beide Erben sind gemeinsam Eigentümer nach nach Grundbuchumschreibung und können nur gemeinsam einen Maklervertrag vereinbaren und gemeinsam über Notar das Haus verkaufen, wenn die Makler einen solventen Käufer nach Kaufpreisermittlung haben.
Man sagt : Oooohhh .... ich sehe da nur Probleme, am besten überschreiben sie mir das Objekt und sie sind alle Sorgen los.
Lies dir mal §577 BGB und §577a BGB durch. Dann weißt du schon mal 2 der Dinge, die man erklären kann.
Zuerst stellt sich mal die Frage, ob das Mehrfamilienhaus überhaupt in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt werden kann.
Dann wäre auch noch eine Teilungserklärung erforderlich.
Und dies wird ohne entsprechende Baupläne und der Hilfe eines Bau-Ing. nicht möchtlich sein.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-umwandlung-von-miet-in-eigentumswohnungen_098133.html