Kann mir jemand diesen Brief erklären?

4 Antworten

Um einen späteren Anspruch auf Rente zu haben, muss man auf eine min. Wartezeit bzw. Beitragszeit von 5 Jahren kommen.

Solange Du ausbildungssuchend bist bzw. warst, meldet man die im Bescheid angegebenen Zeiten an die Rentenversicherung, es werden zwar keine Beiträge für dich gezahlt, aber die Zeit zählt halt zu der Wartezeit bzw. Beitragszeit, nur eben Beitragsfrei.

So ist es auch im ALG - 2 oder besser Hartz - lV Bezug vom Jobcenter, dass seit 2011, vorher wurden auch da noch Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt.

Im ALG - 1 Bezug von der Agentur für Arbeit werden diese Beiträge immer noch gezahlt.

Du muss also nichts zahlen, bekommst auch nichts, man hat dich dann nur zum 21.09.2021 als ausbildungssuchend bei der Rentenversicherung abgemeldet, die Agentur für Arbeit übermittelt dann also ab diesem Datum keine Beitragsfreien Zeiten mehr an die Rentenversicherung.

Das ist alles gut. Später wird deine Rente berechnet damit und, dass diese 2 Monate als Anrechnungszeit angesehen wird, hat das nur Vorteile. Du musst nichts zahlen, nichts machen. Alles richtig gelaufen. Du musst da gar nichts machen, sie wollen auch nichts von dir wissen.

Aslihan21 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 19:48

Vielen herzlichen Dank dann bin ich beruhigt ein schönes Wochenende wünsche ich dir

So wie ich verstanden habe wollen sie wissen was ich in dem unten genannten Zeitraum gemacht habe richtig?

Das steht da nicht drinn, wie kommst du darauf? Das ist ein reines Informationsschreiben, dass die Zeit der Ausbildungssuche an die Rentenversicherung gemeldet wurde (was ein normaler Vorgang ist).

Wenn du dazu Fragen hast, kannst du dich an die RV wenden.

Nirgendwo steht da, das man wissen will, was du in dem Zeitraum gemacht hat...

Wenn ich das richtig verstehe, wird dir die Zeit vom 19.7 bis 21.9 so angerechnet, als wenn du in die Rentenkasse eingezahlt hättest, obwohl du es nicht getan hast, bzw machen musstest.

Bin mir aber nicht sicher.

siola55  03.10.2021, 19:52

Irrtum - dies sind nur beitragsfreie Versich.zeiten, in denen keine Pflichtbeitragszeiten einbezahlt wurden! Ergo gibt es für diese Zeiten auch keine rentensteigernde Rentenansprüche, sondern diese Zeiten zählen später nur als Wartezeit!

Aslihan21 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 20:02

Ich arbeite ja noch nicht deshalb kann bzw muss ich keine Rente zahlen ich studiere jetzt

Sarah3333  02.10.2021, 19:54

Das stimmt, was Du sagst. Die Ausbildungssuche wird angerechnet auf die Rente, obwohl keine Beiträge gezahlt wurden.

Aslihan21 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 20:01
@Sarah3333

Aber zahlen muss ich nichts oder ?

Sarah3333  02.10.2021, 20:04
@Aslihan21

Nein, wie ein Vorredner schon sagte, dieser Brief war nur eine Information. Du brauchst nichts zu tun. Keine Sorge. Sicherheitshalber kannst du Montag ja nochmal telefonisch nachfragen, aber ich bin eigentlich sehr sicher, dass Du nichts machen oder bezahlen musst.