Brief mit Fenster falsch beschriftet?
Hallo zusammen,
ich habe heute einen Brief losgeschickt (öffentlicher Briefkasten). Es war ein Briefumschlag mit Fenster. Ich habe ihn jedoch normal beschriftet, wie einen Brief ohne Fenster eben, da das Dokument was ich verschickt habe keine Adresse des Empfängers enthielt. Sprich das Fenster ist einfach leer. Jetzt meine blöde Frage: kommt der Brief trotzdem an?
Ich hatte leider nur Briefumschläge mit Fenster daheim.
5 Antworten
Der Brief kommt trotzdem an. Da er nicht maschinenlesbar ist, kann es aber dauern:
Damit Ihre Briefe von Maschinen in den Briefzentren gelesen werden können und somit schneller zum Empfänger gelangen, sollten Sie beim Briefumschlag beschriften folgendes beachten:
- nur die Vorderseite des Briefumschlags beschriften
- oben links steht die Adresse des Absenders
- unten rechts die Adresse des Empfängers angeben
- oben rechts in der Ecke Briefmarken oder eine andere Art der Frankierung platzieren
- auf den Briefumschlag gehören keine Klebezettel oder Aufdrucke, die mit postalischen Labeln oder Aufdrucken verwechselt werden können
Ja, kein Problem, so lange die richtige Adresse für die Post lesbar ist.
Ja. Der Brief wird ankommen, der Computer wird damit vielleicht Probleme beim scannen haben, aber zur Not wird sowas auch immer noch mal von einem Menschen angesehen, du brauchst dich also nicht zu sorgen.
Der Brief wird zugestellt!
Wenn das Adressfenster links leer ist, wirst du die Empfängeradresse wahrscheinlich auf die rechte Seite geschrieben haben.
Postkarten oder Briefumschläge ohne Fenster werden auch so adressiert. Das Sortier-System der Post wird die Adresse also erkennen und richtig zuordnen.
Tipp: Wenn das Dokument keine Empfängeradresse hat (z.B. ein Zeugnis) kannst du ein kurzes Anschreiben mit der Emfängeradresse erstellen.
Insbesondere beim Versand von Bewerbungsunterlagen, sollte man auf solche Dinge achten, oder sich lieben einen anderen Umschlag besorgen.
Wo genau auf einem Kuvert die Empfängeradresse angegeben ist, ist mMn völlig gleichgültig.
Die Postbeamten müssen nur deutlich lesen können, wohin der Brief gehen soll.
"Postbeamte" hahaha - Du scheint etwa so alt zu sein wie ich - die gibt es heute nicht mehr, höchstens noch "Restbestände" aus den 80ern