Kann mir jemand bei einem Buchungssatz helfen?

3 Antworten

"zum Ausgleich einer Honorarnote"

Also besteht eine Verbindlichkeit. Buchung also: Verbindlichkeit an Bank.

Wg. Umsatzsteuer/Vorsteuer ist nichts zu buchen, da bei Rechnungseingang bereits

Aufwand an Verbindlichkeit

und

Vorsteuerforderung an Verbindlichkeit

gebucht worden ist.

Ist bei mir zwar schon ein wenig her, aber gibt es nicht ein "Zahlungen an den Rechtsanwalt" oder ähnliches?

Habt ihr keinen Kontenplan? müsste irgendwas bei 7 sein.

TorDerSchatten  29.12.2016, 13:48

Das ist Quark. Die Rechnung vom Rechtsanwalt wird folgendermaßen gebucht

"Aufwände für Rechtsberatung" (also ein Kostenkonto) an Verbindlichkeiten.

Die MwSt. lasse ich jetzt mal weg.

Wenn die Rechnung gezahlt wird, bucht man Verbindlichkeiten an Bank.

Verbindlichkeiten an Bank