Kann mir der Vermieter nach Umzug im gleichen Haus anfänglich wieder nach 3 Monaten kündigen (wohne 19 Jahre dort, jetzige gesetzl. Kündigungsfrist 12 Monate)?
4 Antworten
Die Kündigungsfrist für den Vermieter ab dem Datum an dem er Erstmals Wohnraum überlassen hat. Welchen ist egal. Es ist auch egal das Du innerhalb seines Hauses die Wohnung gewechselt und/oder einen neuen Vertrag abgeschlossen hast.
Kündigungsfrist folglich 9 Monate. Das ist die aktuelle gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter ab Wohndauer 8 Jahre.
Nach Rechtsprechung ist die bisherige Wohnungauf die Mietzeit
anzurechnen, da im Haus und beim gleichen Vermieter. Die KF des V.
beträgt demnach 9 Monate.
Aber sicher, kannst du auch im Netz finden.
Wenn du in eine andere Wohnung gezogen bist, hast du einen neuen Mietvertrag. Ob du vorher bereits beim gleichen Vermieter eine andere Wohnung hattest, spielt keine Rolle.
Schon oft hat man Ihnen geschrieben, dass sie nichts schreiben sollten wenn sie sie in der Materie nicht auskennen.
Durch solche falsche Antworten werden Fragesteller verunsichert.
Falsch! Nach Rechtsprechung ist die bisherige Wohnungauf die Mietzeit anzurechnen, da im Haus und beim gleichen Vermieter. Die KF des V. beträgt demnach 9 Monate.
Ob du vorher bereits beim gleichen Vermieter eine andere Wohnung hattest, spielt keine Rolle.
Doch, spielt es.
Beim Umzug in die neue Wohnung wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen.
Und dann gelten da auch die gesetzlichen Kündigungsfristen für Vermieter.
Unter Berücksichtigung der Erstanmietung, siehe Antwort von anitari.
Gilt das tatsächlich auch wenn der Mietgegenstand explizit genannt wird?