Kann mein Vater mich aus dem Gemeinsamen Elterlichen Haus rausschmeißen

8 Antworten

Hast du schon eine abgeschlossene Ausbildung? Oder gehst du noch zur Schule? Das brauchst du auf jeden Fall und so lange müssen deine Eltern dich auch finanzieren (bis zum 25. Lj).

nein kann er nicht und wenn doch muss er bis zu deinem 25lebensjahr für dich zahlen bis er das darf muss er erst mal zum familiengericht und und und das kann jahre dauern

imager761  23.03.2013, 18:02

Unfug. Mit Volljährigkeit erlischt die elterliche Sorge und Beherbungsvertrag im Hotel Mama. Da wird nach Vorankündigung Schlag Mitternacht ausgecheckt - über Unterhaltsanspruch redet man dann anderweitig weiter.

auchmama  23.03.2013, 17:36

...aber nur wenn jemand auch was tut! Auf der faulen Haut liegen, zählt nicht, da erlischt der Unterhaltsanspruch! Und das ist bei manchen auch ganz gut so ;-)

vivianSommer  23.03.2013, 17:39
@auchmama

richtig aber solange er in einer lehre ist wird gezahlt rumliegen sollte allg nicht belohnt werden nicht nur durch 0 unterhalt sondern auch andere sozialhilfen natürlich nicht wenn der mensch nichts dafür kann

auchmama  23.03.2013, 17:42
@vivianSommer

Leider hat uns der Fragesteller, die kompletten Hintergründe (noch) nicht verraten ;-)

Kann mein Vater mich aus dem Gemeinsamen Elterlichen Haus rausschmeißen

Ja, kraft Hausrecht kannt er :-O

Bei Ehewohnungen steht ihm, ohne Rücksicht darauf, dass der Ehegatte Miteigentümer ist, das Hausrecht unabhängig voneinander zu. Jeder darf nur solchen Personen den Zutritt zu der ehelichen Wohnung gestatten, deren Anwesenheit dem anderen Ehegatten zuzumuten ist.

Bei einem "Ehebrecher" gilt dies gleichermassen wie bei einem "stinkfaulen Ableger", der möglicherwesie als Gast im Hotel Mama Teil des Eheproblems darstellt :-)

Sollte er mit Scheidungsantrag erfolgreich Zuweisung der Ehewounung betreibt, schmeisst er dein Mutter gleich mit raus, notfall amtlich. Ihren Miteigentumsanteil bekäme sie dann im Zugewinnverfahren per Scheck.

G imager761

Nein, kann er nicht, sofern Du noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung machst!

Ja, kann er, sofern Du nur auf der faulen Haut liegst!

kodi1123  23.03.2013, 17:39

Nein, kann er nicht, sofern Du noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung machst!

Korrektur:

Ja kann er, auch wenn Du noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung machst!

auchmama  23.03.2013, 17:41
@kodi1123

Korrektur:

In diesem speziellen Fall, nur mit Zustimmung der anderen 50 %!

kodi1123  23.03.2013, 17:45
@auchmama

man kann rausgeschmissen werden, wenn man über 18 ist. Ob Ausbildung oder nicht, spielt keine Rolle!

auchmama  23.03.2013, 17:49
@kodi1123

Aber nicht, wenn der Mutter das Haus zu gleichen Teilen gehört und sie die Erlaubnis gibt, dass das volljährige Kind dort noch wohnen bleibt!

Kann doch der Vater ausziehen und Miete verlangen, für seinen Anteil! Dann wiederum ist er bei Schule/Ausbildung unterhaltspflichtig! Da beißt die Maus keinen Faden ab...

imager761  23.03.2013, 17:54
@auchmama

Falsch - s. m. Kommentar. Das wäre ja noch schöner, wenn man sich als Miteigemtümer die "Besucher" seines Eigentums vorschreiben lassen müsste :-)

imager761  23.03.2013, 18:08
@auchmama

Typischer Mamareflex - aber eben ohne juristische Substanz. Wer von den Eheleuten auszieht bestimmt der Beschluss des FamG nach Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung. Und der wiederum hinge von Einzelfallumständen ab, die wir nicht kennen.

Aber das Hausrecht, dass den Sohn sofort vom fremdem Eigentum fernhält, wenn es einem der Eigentümer nicht gefällt. Da dürfte Mama allerdings mitgehen und fiktive Mieteinnahmen abzg. Kostentragungspflicht ihres Miteigentums verlangen, richtig.

G imager761

auchmama  23.03.2013, 18:14
@imager761

Typischer Mamareflex

Leider fehlt manchen Papa´s der Reflex! Immerhin sollten Familien, eine gewisse Stabilität, ins Leben der Angehörigen bringen und man unterstützt sich gegenseitig!

Wenn Du eine gewisse Menschlichkeit, als "Reflex" bezeichnen möchtest - ok, dann stehe ich zu meinen Reflexen, die ja nicht die Schlechtesten sein müssen ;-)

Man könnte die Nutzung auch untereinander aufteilen! Wäre auch noch eine Möglichkeit!

Rechtlich gesehen müssen beide Parteien einverstanden sein

imager761  23.03.2013, 17:59

Welchen Rechtsgrund siehst du das? Das Hausrecht kann jeder Eigentümer und Besitzer geltend machen.

Oder rufst du den Vermieter an, wenn die GEZ zweimal klingelt? Nee, die schmeisst du selbst raus. Hausrecht eben.