kann mein chef mich auf einen freitag zwingen samstag zu arbeiten
moin moin aufgrund von Montageschwierigkeiten könnten wir am gestigen freitag eine baustelle nicht beendigen.da meinte mein chef dann macht ihr das morgen fertig,da ich aber keine zeit hatte sagte ich es ihm.da meinte er nur wenn du morgen nicht kommst bist du entlassen.da ich nicht hingegangen bin rechne ich jetzt mit der kündigung.wäre das rechtens?
12 Antworten
Da Du wußtest daß die Arbeit bis dato fertig sein muß und es Schwierigkeiten bei der Montage gab, Dein Chef drauf angewiesen ist,daß Du auch mal Samstag arbeiten solltest, würde ich sagen, er zwingt Dich nicht. Schließlich und endlich hängt Deine Bezahlung auch davon ab. Setz Deinen Arbeitsplatz nicht aufs Spiel. Unverhofft, kommt oft.
Überstunden können bei dringendem Bedarf angeordnet werden. Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat dieser aber ein Mitspracherecht.
Änderungen bezügl. der Arbeitszeit sollten rechtzeitig bekannt gegeben werden. Im Arbeitszeitgesetz ist aber der Begriff "rechtzeitig" nicht klar definiert. Man richtet sich daher in der Rechtsprechung und in der Praxis meist nach dem § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Da steht im Absatz 2: "Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."
Du solltest jetzt auf jeden Fall nächste Woche wie immer zur Arbeit gehen. Wenn der Chef Dich entlassen will, muss dies schriftlich geschehen. Sollte es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handeln oder Du noch keine 6 Monate dort arbeiten, wirst Du gegen eine Kündigung nichts tun können, da hier das Kündigungsschutzgesetz nicht greift.
Ist der Betrieb größer und Du arbeitest schon länger als ein halbes Jahr dort, kann der AG wegen dieses Vorfalls nicht kündigen. Du hast ja nicht unentschuldigt gefehlt sondern dem AG mitgeteilt, dass Du an diesem Samstag nicht arbeiten kannst. Zudem war die Ankündigung der Samstagsarbeit sehr kurzfristig. Wenn Du sonst immer da bist, wenn man Dich braucht, sehe ich weder einen Grund zur Kündigung noch zu einer Abmahnung.
@PeterSchu. da hast Du wohl in gewissem Sinn recht. Das Problem ist aber, dass der AG keinen Kündigungsgrund angeben muss. Er kann ja einige Zeit warten und dann eine Kündigung aussprechen. Wie will man ihm beweisen, dass diese im Zusammenhang mit dem Fehlen an diesem Samstag zusammenhängt?
Was die Willkür mancher AG betrifft, da habe ich hier schon so viele Dinge gelesen, dass man kaum glauben kann, was sich manche AG herausnehmen. Mich wundert langsam immer weniger (leider)
Generell ist ein Chef berechtigt, Mehrarbeit anzuordnen, wenn es dringende betriebsbedingte Gründe dafür gibt.
Samstagsarbeit muss aber vorab durch den Mitarbeiter zugesagt werden, wenn nicht im Arbeitsvertrag der Samstag ein Regelarbeitstag ist.
Wenn Du am Samstag verhindert bist, musst Du dies allerdings bereits am Vortag dem Chef mitteilen - einfach nicht hin gehen kann somit eine Abmahnung zur Folge haben.
Dies hast Du getan - mehr kann der Chef nicht verlangen (wenn nicht der Samstag laut Arbeitsvertrag ein Regelarbeitstag ist).
Dass allerdings ein solches Verhalten das Betriebsklima nicht gerade verbessert und Deine Position im Betrieb nicht gerade festigt, sollte Dir auch klar sein.
Gerade flexible Mitarbeiter, die dem Chef in einer Notsituation auch mal unter die Arme greifen, sind in Firmen willkommen und können dann auch Gegenleistungen des Chefs erwarten.
Wenn das eine Sache ist, die Termin gerecht fertig werden muss, dann kann der Chef einen durchaus an einem Samstag zur Arbeit beordern und man muss den dann Folge leisten. Zu sagen "Nö... ich hab keine Zeit, weil ich lieber zu Tante Lottis Geburtstag gehe..." (z.B.).... kann zu einer Kündigung führen. Wie das mit einer Abmahnung aussieht, weiss ich nicht so ganz
Zum Glück ist es nicht so Einfach und der Arbeitgeber hat hier grenzen gesetzt. Der Chef kann nicht einfach so Überstunden bzw sogar einen extra Arbeitstag anordnen einen Tag vorher.
Ich habe es bereits am Mittwoch angekündigt also hätte er genug zeit gehabt sich ersatz zu suchen
Ist nicht rechtens. Geh weiter hin , will er dich raus haben kannst du natürlich klagen und würdest selbstverständlich recht bekommen Der Chef denkt wohl du lässt dich so schnell veräppeln . Da muss er früher aufstehen
Bleibt freundlich und sachlich und stelle klar dass du den Job nicht verloren hast , wenn er es so sieht könnt ihr das gerne vor Gericht klären
Sollte die Sache ernst werden sag deinem Chef dass es dir leid tut aber angesichts der Sachlage siehst du keine andere Chance als einen Anwalt einzuschalten, weil die Kündigung nicht rechtens ist
danke
Meine Zustimmung, aber eine kleine Ergänzung: auch im Kleinbetrieb ist man nicht hilflos eine Kündigung ausgesetzt. So ist es auch im Kleinbetrieb nicht zulässig, eine teuwidrige oder sittenwidrige Kündigung auszusprechen. Als Beispiel hab ich dazu gefunden:
"Kündigung als Maßregel, weil ein Mitarbeiter ihm zustehende Rechte geltend gemacht hat (z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren)".
Das trifft meines Erachtens hier zu. Der Betrieb ordnet entgegen geltendem Recht Überstunden an und der Arbeitnehmer pocht auf sein Recht, dass er dem so nicht Folge leisten muss. Eine Kündigung deswegen wäre sehr frraglich.
In solchen Fällen mag es auch im Kleinbetrieb Sinn machen, Klage einzureichen. Wäre dem nicht so, dann wäre ja jeder Beschäftigte im Kleinbetrieb gezwungen, bei so einem Chef seine Freizeitplanung komplett zu vergessen.