Abmahnung wegen nicht Bescheid geben?
Hallo zusammen, unzwar war ich die ganze Woche von Montag bis Freitag krank geschrieben. Da ich Verkäuferin bin müsste ich natürlich den Samstag arbeiten, war auch kein Problem war ja auch nur bis Freitag krankgeschrieben. Mein Chef fragte mich ob ich Samstag komme, ich sagte ja klar wenn es mir soweit besser geht ?! Ich kann dir Freitag ja nochmal Bescheid geben. Das habe ich natürlich total vergessen aber stand dann pünktlich Samstag morgen auf der Arbeit. Aufeinmal steht meine Kollegin vor mir und ich fragte sie was sie hier tut ?! Sie sagte mir ja arbeiten weil ich mich den Tag Davor nicht gemeldet habe. Aber wenn ich doch nur für bis Freitag krank melde und dann nichts sage ist doch klar das ich dann den Samstag komme ?! Aufjedenfall hat mein Chef mich dafür abgemahnt! Dafür das ich gekommen bin oder was ?! Das ist mir nicht so plausibel
5 Antworten
Diese Abmahnung kannst du getrost in die Tonne treten. Denn sie wäre bei einem späteren Kündigungsverfahren, das sich darauf stützen würde, wertlos.
Du hast mehrere Möglichkeiten. Du kannst eine Gegendarstellung verfassen, die dann ebenfalls zur Personalakte genommen werden muss. Du kannst weiterhin gegen die Abmahnung klagen, wofür du aber gute Nerven brauchst; denn ein Klageverfahren gegen den Arbeitgeber ist ein sportliches Unternehmen, für das du entsprechend Lust brauchst.
Oder du siehst dich schon mal nach einem anderen Job um und lässt dann deinen Chef über Fachkräftemangel klagen.
Es ist einfach idiotisch, jemanden abzumahnen, weil er nicht Bescheid gesagt hat, dass er kommt. Auch wenn das natürlich - und da gebe ich deinem Chef Recht - sinnvoll gewesen wäre wegen des Einsatzes einer Vertretung.
Nur wenn du nicht mit deinem Arbeitgeber gesprochen hättest, wäre eine Abmahnung gegenstandslos. Da du aber bei dem Gespräch zugesagt hast, deinen Arbeitgeber über dein Befinden zu informieren, hast du eine (betrieblich relevante) "Unterlassung" gemacht, die eine Abmahnung rechtfertigt.
Das ist so schwer zu beurteilen.
- du warst NUR bis Freitag krankgeschrieben. Folge hätte dein AG damit rechnen müssen, da du dann am Samstag wieder pünklich zur Arbeit kommst.
- Du hast ihm am Telefon bescheid gegeben, das du dich am freitag noch einmal deswegen melden wolltest. Dieses hast du versäumt. Folge kann dann der AG davon ausgehen, das du weiterhin krank bist und eine erneute AU vorlegst. Somit kann er dafür Ersatz suchen.
- Abmahnung sit für das erste mal eigentlich zu hoch gegriffen. Sollte es aber nicht das erste mal bei dir gewesen sein, ist diese dann auch gerechtfertigt.
Nein erstemal und ich habe auch gesagt ich sag ihm wie es mir geht dann am Freitag. Und wenn es mir doch soooo mies gehen würde, dann Hätte ich ihn doch Bescheid gesagt und das weis er eigentlich auch. Er ist aber sauer weil er jetzt und meine Kollegin arbeiten müssen statt ich alleine mit einer Aushilfe (als Auszubildende) ich darf nichtmal alleine sein. Und dann noch vor 2 Feiertagen ?
widersprich der abmahnung
die ist auch ohne deine unterschrift wirksam
Ob du die Abmahnung unterschreibst oder nicht, spielt keine Rolle. In der Regel quittierst du nur den Erhalt, aber nicht den Inhalt.
Wenn du sagst, dass du dich meldest und er nicht ganz weiß ob du nun wirklich kommst oder nicht, muss er rechtzeitig Ersatz suchen. Ob dabei eine Abmahnung rechtens ist weiß ich allerdings nicht.
Habe ich, er basiert darauf das dass alles richtig ist. Aber ich kann mich doch auch verweigern die Abmahnung zu unterschreiben oder ? Oder kann das Konsequenzen für mich haben ?