Kann mein Bruder (21) für mich (16) Erziehungsberechtigt sein? (Kino)

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Korrekt: Dein Bruder ist volljährig, also können Deine Eltern ihm (zeitweilig) die Erziehungsberechtigung für Dich übertragen.

Korrekt: Dafür füllen Deine Eltern den "Muttizettel" aus. Link wurde von pustefix bereits genannt.

Achtung: Damit wird nur die zeitliche Beschränkung aufgehoben (du darfst also in eine Vorstellung, die nach 24:00 Uhr endet). Die FSK-Freigabe gilt unabhängig davon immer (in einen Film "ab 18" kommst Du also trotzdem nicht rein).

Eichbaum1963  15.12.2012, 10:05

Sehr ausführlich und korrekt. DH!

Nein, erziehungsberechtigt ist ein gesetzlicher Status, der nur per Gericht übertragen werden kann. Erziehungsrecht ist auch eigentlich falsch, lt. GG handelt es sich eher um eine Erziehungspflicht und ist teil des Sorgerechts.

Kurz: Nur wer das Sorgerecht hat, kann auch erziehungsberechtigt sein.

Was Du meinst, ist die Aufsichtspflicht. Diese kann dein Bruder übernehmen mit Genehmigung deiner Eltern.

Achtung: Der "Muttizettel" der hier angesprochen wird ist zwar als Legitimation ausreichend um die Ausgangszeit zu verlängern, aber er muss nicht, vom Kino, Disco etc. akzeptiert werden. Das dürfen die ganz alleine entscheiden. Das gilt btw. auch, wenn die Eltern (Sorgeberechtigten) dabei sind. Ein Anspruch auf Einlass gibt es nicht!

Eichbaum1963  15.12.2012, 10:03

Bis auf den letzten Absatz ist deine Antwort leider falsch, @Scaver. ;)

Lektüre dazu:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html

Auszug Absatz 1 Punkt 4:

ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

Und erziehungsbeauftragte Person = erziehungsberechtigte Person. ;))

clemensw  15.12.2012, 01:54

Bitte mal den Unterschied zwischen "Personensorgerecht" und "Erziehungsberechtigung" googlen.

FAIL!

Dein Bruder ist nicht erziehungsberechtigt, ihm steht es aber frei so zu tun als ob

Eichbaum1963  15.12.2012, 10:07

Er kann und darf aber durch die Eltern zur erziehungsbeauftragten Person werden. ;)

Ja kann er. Er muss aber einen "Muttizettel" mitnehemen, den er auf verlangen an der Kasse vorzeigen können muss.

Der Zettel muss so aussehen http://www.cinemaxx.de/art/pdf/Erziehungsbeauftragung.pdf

Eichbaum1963  15.12.2012, 10:05

Naja, ob er es kann, wissen wir ja nicht, aber dürfen darf er. :P Duck und weg^^

Korrekte Antwort, DH!

Eichbaum1963  17.12.2012, 19:20
@Chiller78

Uuups er knurrt. Aber nicht beißen bitte. ;)

wenn deine Eltern sagen es sei okej wenn du mit ihm ins Kino geht's. dann geht das in Ordnung. du kommst ja auch mit ihm wieder nach hause und nicht alleine.