Kann mein Arrest abgewendet werden durch erfüllung der Auflagen am Arresttermin tag?
Guten Tag liebe Community es geht um folgendes: am 04.02.2019 um 08:00 Uhr hab ich einen Jugendarrest von 1 Woche. Diesen kann ich durch 5 Drogentherapiestunden abwenden. 4 Therapiestunden habe ich schon und die letzte währe genau am 04.02 um 10 Uhr. Verschieben wird schwer da das Urteil im März verjährt. Meine Frage wäre jetzt ob ich den Termin einfach warnehmen soll und die Bestätigung mit verspätung abschicken soll oder bin ich gezwungen in Arrest zu gehen? Ich weiß, ist sehr kompliziert, würde mich über eine Antwort freuen.
2 Antworten
Natürlich kann das abgewendet werden. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du wendest dich direkt an die Jugendgerichtshilfe und schilderst denen, dass die 5 Stunde genau genau am 4.2. wäre, dann könnten diese die Justiz um Aufschub bitten. Noch besser wäre es aber, wenn du der Drogenberatung die Sache schilderst und um einen früheren Termin bittest und dann unmittelbar die Bescheinigung persönlich bei der Justiz abgibst. Und ein Urteil verjährt nicht, es gibt nur eine Strafvollstreckungsverjährung, die hier aber gewiss nicht zum Tragen kommt.
Das wusste ich tatsächlich noch nicht, obwohl ich beruflich damit zu tun habe. Dann sollte der Fragesteller aber eben entsprechend schnell um einen früheren Termin bei der Drogenberatung bitten, um auf Nummer sicher zu gehen.
Die Drogenberatung meinte ein früherer Termin ist nicht möglich... jugendgerichtshilfe ist irgendwie schwer zu erreichen. Aber wie die Dame im ersten kommentar beschrieben hat ruf ich morgen mal bei der Kontaktnummer an und schilder das denen
Hast du der Drogenberatung das geschildert? Ich bin selber Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe und kann mir nicht vorstellen, dass die Drogenberatung da nicht noch was einschieben kann. Bei der Justiz könnte es wegen der Verjährung durchaus schwierig werden eine Verlängerung zu erzielen. Würde ich beruflich einen solchen Fall bekommen, würde ich da selber als Jugendgerichtshilfe mit der Drogenberatung über einen früheren Termin sprechen. Aber wenn du Glück hast ist deine Justizbehörde da auch flexibel, anrufen kostet ja nix.
Du hast ja das Urteil schriftlich. Dort steht auch eine Kontaktnummer drauf. Dort rufst du an und erklärst die Situation.
Ja dass sowieso. Dachte mir halt nur falls die mir nicht weiterhelfen können was dann zu tun ist. Könnte ich dann auch einfach micht zum arrest gehen und 2-3 Stunden nach arrestantritt die bestätigung das ich die stunde gemacht hab rüberfaxen? Würde das was bringen?
Das wäre mehr Aufwand für den Staat --> Kosten. Die wollen kein Geld für dich ausgeben was sie sich auch sparen könnten. Also arrangiere dich vorher.
Okei das hlrt sich gut an. Danke dir für deine Hilfe💪
Strafvollstreckungsverjährung beträgt bei Jugendarrest nur 1 Jahr, von daher kann es gut sein dass sie hier zum tragen kommt