Darf man eine Schwangere in Arrest schicken?
Darf man eine Schwangere Frau in jugendarrest schicken weil die sozialstunden nicht abgearbeitet wurden? Wäre doch etwas Unmenschen und unverschämt? Zb wenn man dort aufeinmal die Wehen kriegt
11 Antworten
Falls gesundheitlich irgendwas ist, wird sie schon ärztlich versorgt.
Eine schwangere Kriminelle ist auch eine Kriminelle. Kein Grund sie deswegen als weniger verantwortlich füe ihre Taten zu behandeln.
...mit 18 ist man volljährig und erwachsen.
Jugenarrest geht doch sowieso nur bis hoechstens 4 Wochen. Waere es dir lieber, diesen zu verschieben und den Arrest dann mit Baby anzutreten?
Abgesehen davon, dass das sowieso nicht funktionieren wuerde, ist es doch besser, den Arrest noch waehrend der Schwangerschaft abzusitzen als kurz nach der Geburt des Kindes.
Weibliche Jugendliche, die über den fünften Monat hinaus schwanger sind, vor weniger als sechs Wochen entbunden haben oder ihr Kind selbst nähren, dürfen nicht aufgenommen werden
§5, Abs. 3 JAVollZO
...mit 18 ist man volljährig und erwachsen.
MIT 18 ist sie volljährig. Deshalb hat dein Kommentar null Sinn. Auch wenn sie schwanger ist, die wird keine Extrawurst erhalten.
Junge Erwachsene, die nach JGG verurteilt werden, fallen aber trotzdem unter dasselbe Vollzugsrecht.
Jugendarrest ist sowieso etwas komplett anderes als Knast. Zum Beispiel haben die meisten Jugendarrestanstalten keinen Arzt und schicken deshalb kranke Gefangene nach Hause, bis sie gesund sind, nehmen niemand auf, der akut drogensüchtig ist und wollen ganz sicher keine hochschwangereren da haben.
Das regeln die Vorschriften in den jeweiligen Bundesländern. Grundsätzlich ist ein Schwangerschaft allerdings keine Krankheit.
Achu im Jugendknast werden Sei medizinisch glänzend versorgt, evtl.bessr als draußen!
Hätten Sie mal Ihr Unrecht, für welches Sie verutteilt wurden gesühnt, bliebe Ihnen eine Sorge mehr erspart!
Aber vielleicht lernen Sie ja daraus.
Es ist Jugendarrest, nicht Jugendknast. 95% der JAAs haben nichtmal einen Arzt und nehmen daher keine Kranken auf.
Man dürfte da mit Sicheeheit irgendwo in diesem Lande einen geeigneten Knast mit Versorgung für Muter und Kind finden.
Wenn sie in den Knast müsste, dann natürlich. Sie muss aber in den Jugenarrest, das ist keine offizielle Kriminalstrafe, das ist mehr wie Sozialstunden oder ein Gespräch mit dem Jugenamt. Da kann, darf und muss sie hochschwanger nicht hin.
Herrgott, ich habe schon eine Jugendarreststrafe erlassen bekommen, nur weil ich damals Drogen konsumiert habe. Das würde bei einer Jugendhaftstrafe auch ganz sicher nicht passieren.
Du hast deine Sozialstunden nicht abgeleistet, das wird früher oder später Konsequenzen haben.
Es gibt Mutter/Kind-JVA Einrichtungen, auch wenn ich mal bezweifeln möchte, dass es dieses auch für Jugendliche gibt.
Unverschämt ist übrigens nur dein kriminelles Handeln und deine Ignoranz gegenüber deiner Bestrafung!
§5, Abs. 3 JAVollZO