Kann man wirklich legal Schwarzfahren ohne Ticket mit einen Schild wo drauf steht "ich fahre schwarz"?

9 Antworten

Du darfst dir sogar ein solches Schild umhängen, wenn du ein gültiges Ticket hast. Das ist auch legal. Nicht legal ist es, ohne gültigen Fahrausweis zu fahren - egal ob beschildert oder nicht. Einfach die Beförderungsbedingungen deiner Öffis lesen, verstehen und beachten - dann bist du auf der sicheren Seite.

Nein.

Wenn du keinen Fahrschein hast, hast du keinen Fahrschein und musst ein erhöhtes Beförderungsentgeld (idR 60€ + Fahrschein) zahlen (zivilrechtlich) oder bekommst eine Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen §265a StGB:

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob du das heimlich tust oder dir ein Schild umhängst. Ich kann ja auch nicht ein Schild hoch halten mit den Worten "Ich verprügel dich" und mich dann rausreden wenn ich angezeigt werde, dass es ja mit Ankündigung war.

So gehe ich auch immer einkaufen – mit Schild „Ich bestehle Sie jetzt!“

Wieso sollte die Ankündigung eines Verstoßes oder einer Straftat vor der Verfolgung bzw. Strafe schützen? Vielmehr ist hier dann doch einer Strafmilderung entgegenstehender Vorsatz zu erkennen?

Noch ein Wort zum Schwarzfahren: Es ist ja schön, dass wir so toll ausgebaute und einfach zu benutzende ÖPNVs haben, aber dabei darf doch nicht übersehen werden, dass bereits die Bereitstellung einer fahrplanmäßigen Leistung erheblichen Aufwand bedeutet, der dann anteilig auf alle Fahrgäste im Rahmen der Nutzung umzulegen ist. Das ist kein „Spiel“ zwischen EVU und Schwarzfahrer – ein Schwarzfahrer ist eher ein assozialer Gesell‘, der sich von allen anderen aushalten läßt!

Woher ich das weiß:Hobby

Das wurde schon gerichtlich abgeklärt.Damals ging es um ein T-Shirt, auf dem das stand.

Du wirst die 60 Euro zahlen müssen und beim 3. Mal kriegste ne Anzeige. Das heißt dann "erschleichen von Leistungen"

ES1956  10.02.2019, 09:59

Da das Schild Vorsatz beweist ist schon bei der ersten Tat eine Anzeige wahrscheinlich.